Neues Finanzierungssystem für Behindertenwohnheime
MedienmitteilungRegierungsrat
Mit einem neuen Finanzierungssystem will der Regierungsrat für die Behindertenwohnheime die Finanzierung von Heimaufenthalten und den Bedarf an Heimplätzen enger aneinander koppeln. Zur Umsetzung ist eine Revision der Verordnung über die Ergänzungsleistungen (VELG) erforderlich die in Auftrag gegeben wurde. Neben der Behindertenheimverordnung steht damit den Fachstellen ein weiteres Instrument zu einer behinderten- und bedarfsgerechten Angebotsentwicklung von Behindertenwohnheimen im Kanton zur Verfügung.
Die Finanzierung von Behindertenwohnheimen war bisher ein wenig transparenter Bereich. Mittel des Bundesamtes für Sozialversicherung, Ergänzungsleistungen, Beihilfen und Hilflosenentschädigungen fliessen in die Finanzierung des Heimaufenthaltes ein. Die Komplexität der bisherigen Finanzierung führte dazu, dass zuwenig Bundesmittel zur Finanzierung mit herangezogen wurden. So hatten die Heimbewohnerinnen und -bewohner insgesamt höhere Penionspreise zu zahlen, was wiederum zu einer Mehrbelastung bei den Ergänzungsleistungen, die zu 90 % vom Kanton finanziert werden, führte.
Im Kern soll jetzt für jedes IV-beitragsberechtigte Behindertenwohnheim ein spezifischer Pensionspreis ausgehandelt werden, der auf das konkrete Betreuungsangebot abgestimmt ist. Neben der Optimierung der Finanzierungsstruktur ergeben sich weitere Vorteile. Die Vereinbarungen mit den Behindertenwohnheimen enthalten Leistungsanreize zur Sicherung der bedarfsgerechten Entwicklung der Betreuungsangebote und zur Auslastung der Angebote. Zugleich wird den Behindertenwohnheimen eine Vollfinanzierung ihrer Kosten bei guter Auslastung geboten. Die Verträge werden durch den Regierungsrat genehmigt.
Mit dem Beschluss zum neuen Finanzierungssystem entsteht eine neue Verbindlichkeit zwischen den Trägerschaften der Wohnheime und dem Kanton. Dieses System bietet Gewähr für eine optimale Nutzung der Ressourcen und wirkt zusammen mit anderen Instrumenten dahin, dass die Angebote für eine Förderung behinderter Menschen auch heute weiterentwickelt werden können. Vom neuen Finanzierungssystem ausgenommen sind die Einrichtungen der Suchthilfe und Heime, die keine Beiträge des Bundesamtes für Sozialversicherung erhalten.
Infolge des Beschlusses wird jetzt die Revision der VELG in Angriff genommen. Im wesentlichen soll die Staffelung der Verordnungstaxe aufgehoben werden. Auch bei den Hilflosenentschädigungen wird es Veränderungen geben. Sie werden zukünftig nicht mehr dem Heim ausbezahlt, sondern als individuelle Mittel zur Finanzierung der Pensionspreise beitragen.