Psychiatriegesetz tritt am 1. Mai in Kraft
MedienmitteilungRegierungsrat
Am 1. Mai 1997 tritt im Kanton Basel-Stadt das neue Gesetz über Behandlung und Einweisung psychisch kranker Personen (Psychiatriegesetz) in Kraft. Dies hat der Regierungsrat an seiner letzten Sitzung beschlossen. Gleichzeitig hat er die Verordnung zum bereits früher verabschiedeten Gesetz genehmigt und die Mitglieder der Psychiatrie-Rekurskommission gewählt.
Das neue Psychiatriegesetz über Behandlung und Einweisung psychisch kranker Personen wurde im September 1996 vom Grossen Rat verabschiedet. Es regelt umfassend die Rechtsstellung psychisch kranker Personen im stationären und im ambulanten Bereich sowie die fürsorgerische Freiheitsentziehung bei psychisch kranken Personen. Wesentliche Neuerungen betreffen das Rechtsmittelverfahren beim fürsorgerischen Freiheitsentzug psychisch kranker Personen, insbesondere die Einsetzung eines Fachgerichts für die Beurteilung der gegen die Freiheitsentziehung erhobenen Rekurse und die Neustrukturierung des Rekursverfahrens.
Die Rechte der Patientinnen und Patienten im stationären und teilweise auch im ambulanten Bereich wurden - entsprechend den neuen Entwicklungen der Patientenrechte - ausgebaut. Dabei werden die speziellen Schutzbedürfnisse der Patientinnen und Patienten berücksichtigt.
Die vom Regierungsrat genehmigte Verordnung regelt in Ergänzung des Gesetzes organisatorische und verfahrensrechtliche Fragen. Dazu gehören die Aufsicht über die Einhaltung der Patientenrechte und das Beschwerdeverfahren vor der Spitalkommission der Psychiatrischen Universitätsklinik.
Gleichzeitig hat der Regierungsrat die Mitglieder der Psychiatrie-Rekurskommission gewählt. Das mit einer Juristin und einem Juristen besetzte Präsidium ist bereits im März bestimmt worden. Nun stehen auch die übrigen Kommissionsmitglieder fest. Die als Fachgericht konzipierte Psychiatrie-Rekurskommission umfasst 24 Mitglieder; sie ist aus Psychiaterinnen und Psychiatern, psychosozialen Fachleuten sowie Juristinnen und Juristen zusammengesetzt. Eine paritätisch zusammengesetzte Dreierkammer unter dem Vorsitz des juristischen Mitglieds entscheidet jeweils im einzelnen Rekursverfahren.