Regierung empfiehlt die Ablehnung der Verfassungsinitiative von 1994 zur Aufwertung von Basel-Stadt zu einem Vollkanton
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat empfiehlt dem Grossen Rat die Verfassungsinitiative für die Aufwertung des Kantons Basel-Stadt zu einem Vollkanton den Stimmberechtigten zur Ablehnung vorzulegen. Er hält die Realisierung des Anliegens derzeit für wenig aussichtsreich. Vielmehr ist das Ziel der weiteren Entwicklung und Aufwertung von Basel-Stadt in partnerschaftlicher und grenzüberschreitender Tätigkeit anzustreben.
Im September 1994 wurde eine Volksinitiative mit 4’800 Unterschriften eingereicht; sie wollte durch eine Bestimmung in der Kantonsverfassung die Behörden verpflichten darauf hinzuwirken, dass der Kanton Basel-Stadt zu einem Vollkanton mit einer ganzen Standesstimme und mit zwei Mitgliedern im Ständerat wird.
Der Regierungsrat schätzt die Chancen für eine Aufwertung der beiden Basel zu Vollkantonen nach wie vor als recht gering ein. In früheren Jahren konnte noch gehofft werden, dass das Problem der Halbkantone bei der Totalrevision der Bundesverfassung gelöst werden könnte; heute scheint sich die Totalrevision eher zu einer Nachführung ohne Statusänderung der Halbkantone zu entwickeln. Der Regierungsrat vertritt die Auffassung, dass die Bestrebungen zur Aufwertung zu einem Vollkanton zurzeit nicht opportun sind und eine vergebliche Anstrengung darstellen. Der Kanton Basel-Stadt sollte seine Kräfte in aussichtsreichere Vorhaben und wichtigere Aufgaben einsetzen. Insbesondere ist das Ziel der weiteren Entwicklung und Aufwertung von Basel-Stadt in partnerschaftlichen und grenzüberschreitenden Tätigkeiten mit dem Umland weiter zu verfolgen.
Seit 1969 wurden in regelmässigen Abständen parlamentarische Vorstösse sowohl auf kantonaler als auch auf eidgenössischer Ebene eingereicht, welche die Aufwertung der beiden Halbkantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt zu Vollkantonen oder die Wiedervereinigung beider Kantone zum Ziele hatten. All diese Vorstösse wurden von den zuständigen Parlamenten entweder abgelehnt oder gar nicht an die Exekutiven zur Bearbeitung weitergeleitet. Das Umfeld reagierte stark ablehnend oder der gewählte Zeitpunkt war ungünstig, insbesondere als seinerzeit die Jura-Frage und -Abstimmung im Vordergrund standen. Letztmals hat der Grosse Rat Ende 1989 einen Anzug abgeschrieben, der die Aufwertung zum Vollkanton anstrebte. Im Rahmen der Totalrevision der Kantonsverfassung kann diese Frage in Basel-Stadt noch ausführlich diskutiert werden.
Im Juni 1988 genehmigten die Stimmberechtigten des Kantons Basel-Landschaft eine Ergänzung ihrer Kantonsverfassung, mit der die Behörden beauftragt wurden, darauf hinzuwirken, dass der Kanton Basel-Landschaft zu einem Vollkanton wird. Diese Bestimmung ist seit 1.11.1989 in Kraft.