Schwangerschaftsabbruch: Vernehmlassung zur Änderung des Strafgesetzbuches
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat unterstützt in einer Vernehmlassung an den Bundesrat den Vorentwurf für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch. Die vorgelegte Kompromissvariante ist wohl die derzeit am ehesten akzeptierte Lösung.
Der vom Bund ausgearbeitete Vorschlag für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs im Strafgesetzbuch sieht vor, dass ein Abbruch der Schwangerschaft straflos ist, wenn er innerhalb von 14 Wochen seit Beginn der letzten Periode auf Verlangen der Frau und unter Mitwirkung eines/r patentierten Arztes/Ärztin vorgenommen wird. Nach Ablauf dieser Frist ist der Abbruch der Schwangerschaft nur dann straflos, wenn er nach ärztlichem Urteil angezeigt ist, um von der Frau, unter Berücksichtigung ihrer gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse, die Gefahr einer schwerwiegenden körperlichen Schädigung oder einer schweren seelischen Notlage abzuwenden. Die Gefahr muss umso schwerer wiegen, je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist.
Der vorliegende Entwurf anerkennt die Entscheidungsautonomie der Frau während der ersten Schwangerschaftsmonate, hebt die heutige, durch die unterschiedliche kantonale Praxis verursachte Rechtsunsicherheit und ungleichheit auf, bringt das Strafgesetz in Einklang mit der in Basel-Stadt geltenden liberalen Praxis und bedeutet eine Angleichung der Schweizer Gesetzgebung an die grosse Mehrheit der europäischen Länder, weshalb ihn der Regierungsrat als Kompromisslösung unterstützt. Prüfenswert wäre eine Erweiterung der 14-wöchigen Frist auf 16 Wochen, was einem Postulat der europäischen Konferenz über Schwangerschaft und Verhütung von 1992 entspräche.