Taxen in Behindertenheimen festgelegt
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat die Tagestaxen für verschiedene Behindertenheime neu festgelegt. Sie gelten rückwirkend ab 1.1.1997.
Seit 1.1.1994 setzt das Bundesamt für Sozialversicherung bei der Gewährung von Betriebsbeiträgen der Invalidenversicherung an Behindertenheime mit umfassender Betreuung eine minimale Heimtaxe von 90 Franken pro Tag voraus. Die den Behinderten zustehenden individuellen Leistungen (IV-Rente und Ergänzungsleistungen) werden vorrangig zur Deckung der Heimkosten verwendet.
Die bei den Ergänzungsleistungen anrechenbare Tagestaxe von 90 Franken wird bei folgenden Institutionen unverändert fortgeführt:
Wohnheim Birsbrugg, Leonhardsheim, Wohngruppen Riehenring und Davidsboden, Wegwarte, Wohnheime der Gesellschaft Arbeit und Wohnen.
Für das neue Wohnheim Phoenix und die Wohngemeinschaften des Vereins "zem Wäg" wird die Tagestaxe neu auf 90 Franken festgelegt.
Für das Wohnheim "Haus Spalen" gilt eine anrechenbare Tagestaxe von 110 Franken, für das Wohnheim Starenstrasse eine solche von 138 Franken und für das Wohnheim des Werkstätten- und Wohnzentrums WWB Basel eine solche von 131 Franken.
Im Hinblick auf die Einführung eines neuen Finanzierungssystems für Behindertenheime sind die vorgenannten Taxen bis 31.12.1998 befristet.