Überprüfung der Wärmeversorgung
MedienmitteilungRegierungsrat
(Beantwortung Anzug Dr. Ruedi Rechsteiner SP) -- Der Regierungsrat befürwortet nach wie vor eine Energiepolitik die ökologischen wie auch ökonomischen Zielen gerecht wird und verschiedene Energieträger fördert.
Der Regierungsrat hat die Wärmeversorgung im Kanton Basel-Stadt überprüft. Dabei ging es auch um die Frage, inwieweit die dezentralen Blockheizkraftwerke (BHKW) die zentrale Fernwärmeversorgung konkurrenzieren könnten.
Der ursprüngliche Zweck der Fernwärmeversorgung liegt in der Nutzung von Abwärme aus der Kehrichtverbrennung. Die Kehrichtabwärme liefert die Wärmegrundlast. Fünf weitere Heizwerke der Industriellen Werke Basel (IWB) liefern den in der kalten Jahreszeit nötigen Mehrbedarf an Heizenergie. Klein-BHKW dagegen dienen in der Regel als Grundlastanlagen zusätzlich zu einem konventionellen, öl- oder gas-betriebenen Heizkessel. Ein direkter Vergleich der Energieleistung und der Kosten der beiden Systeme ist nur beschränkt möglich.
Ein Vergleich auf Basis der abgegebenen Wärmemenge zeigt, dass ungefähr 15’000 Klein-BHKW zu installieren wären, um die gleiche Wärmemenge wie die heutige Fernwärmemenge produzieren zu können. Daraus ergäben sich Investitionen von 360 Millionen Franken für maximal 330 Millionen kWh Strom. In die Versorgungsinfrastrukturen der Fernwärme wurden bis heute 450 Millionen Franken investiert. Der tiefere Gesamtinvestitionsaufwand für Klein-BHKW für eine ähnlich hohe Wärme- und Stromproduktion wie bei der Fernwärme würde kompensiert durch die mindestens doppelt so hohe Lebensdauer der Fernwärmeversorgungseinrichtungen.
Die reinen Betriebs- und Unterhaltskosten für die Fernwärme betragen 5-7 Millionen gegenüber schätzungsweise 17 Millionen Franken bei der entsprechenden Zahl BHKW.
Die Fernwärme dürfte also wesentlich wirtschaftlicher sein. Deutlich überlegen ist die Fernwärme beim Emissionsvergleich und der Energienutzung.
Der weitere Ausbau des Fernwärmenetzes ist bereits seit einiger Zeit verlangsamt worden; mittelfristig kann auch eine Reduktion überprüft werden.
Ein Entwurf für ein überarbeitetes Energiegesetz im Kanton Basel-Stadt, den eine interdepartementale Arbeitsgruppe erstellt hat, sieht Vorschriften unter anderem über die Art der einzusetzenden Energieträger vor. Inwieweit solche Vorschriften in ein neues kantonales Energiegesetz einfliessen werden, ist heute noch offen.