Unterstützung alleinerziehender Fürsorgeabhängiger
MedienmitteilungRegierungsrat
Beantwortung Anzug Käthi Ensner Witschi Progr. -- Seit der Kanton Basel-Stadt Betreuungsbeiträge für Alleinerziehende eingeführt hat welche auf eine Fremdbetreuung verzichten ist eine generelle weitergehende Unterstützung alleinerziehender Fürsorgeabhängiger nicht mehr notwendig.
Seit einiger Zeit richtet der Kanton Basel-Stadt Betreuungsbeiträge an Alleinerziehende aus, die auf eine Fremdbetreuung verzichten. Damit konnte die Unterstützung wesentlich ausgebaut werden und eine generelle Fürsorgeabhängigkeit ist zumindest bei Personen, die von den zahlenmässig begrenzten Beiträgen profitieren, nicht mehr gegeben.
Ausbleibende Kinderalimente können vom Basler Frauenverein und bei bestehender Rest-Bedürftigkeit vom Fürsorgeamt bevorschusst werden. Diese Institutionen bieten auch eine Inkassohilfe. Der alleinerziehende Elternteil kann somit auf eine wichtige Dienstleistung zurückgreifen.
Sofern auch nach Alimentenbevorschussung und Betreuungsbeitrag eine Teil-Fürsorgebedürftigkeit bestehen bleibt, bietet die öffentliche Fürsorge nicht nur finanzielle Hilfe, sondern auch Unterstützung und Beratung in persönlichen Belangen. Sofern die finanzielle Hilfe keine Intervention seitens der Fürsorge erfordert, können monatliche Zahlungen auch ohne persönliche Vorsprache bargeldlos erfolgen. Selbstverständlich bleibt das Gespräch jederzeit möglich.
Die heutigen Unterstützungsrichtlinien des Wirtschafts- und Sozialdepartementes kennen keinen Ferienanspruch in der Fürsorge. Der Wunsch nach Ferien wird deshalb an die Stiftung Mütterferien oder an eine andere soziale Stiftung gerichtet. Eine Anspruchsberechtigung Alleinerziehender auf jährliche Ferien zulasten der Fürsorge würde eine Ungleichbehandlung gegenüber denjenigen Personengruppen bedeuten, die zwar berufstätig sind, aber dennoch teilbedürftig bleiben und sich keine Ferien leisten können.