Vernehmlassung zur Ratifikation des Haager Übereinkommens und zum Vorentwurf des Bundesgesetzes zum Haager Übereinkommen
MedienmitteilungRegierungsrat
In einer Stellungnahme zuhanden des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes begrüsst der Regierungsrat die Zielsetzung des Haager Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption.
Das Haager Adoptions-Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption gehört mit 11 Ratifikationen und 15 weiteren Unterzeichnungen bereits heute zu den erfolgreichsten Haager Übereinkommen. Die Schweiz hat das Übereinkommen am 16. Januar 1995 unterzeichnet. Es soll garantieren, dass internationale, das heisst grenzüberschreitende Adoptionen stets im Interesse des Kindes liegen und dass dem Kind zustehende Grundrechte respektiert werden. Verwirklicht werden diese Ziele mit einem System der Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten. Damit soll insbesondere auch dem internationalen Kinderhandel Einhalt geboten werden.
Die Schweiz möchte das Übereinkommen nunmehr ratifizieren. Für die Umsetzung hat sich zudem die Schaffung eines Bundesgesetzes zum Haager Adoptions-Übereinkommen als unerlässlich erwiesen.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat zuhanden des Bundesrates seine Vernehmlassung zur Ratifikation des Haager Übereinkommens und zum Vorentwurf des Bundesgesetzes zum Haager Adoptions-Übereinkommen verabschiedet. Er begrüsst darin die Zielsetzung des Übereinkommens und hofft, dass möglichst viele Staaten das Haager Übereinkommen unterzeichnen und ratifizieren. Internationale Adoptionen sollen nur ausgesprochen werden, wenn sie dem Wohl des Kindes dienen. Darüber hinaus sollen alle Massnahmen ergriffen werden, um den Kinderhandel zu verhindern. Die im Übereinkommen statuierte Zusammenarbeit der Vertragsstaaten, der gemeinsam von ihnen zu erarbeitende Entscheid über die Adoption eines Kindes sowie das ausdrückliche Verbot, unstatthafte Vermögensvorteile aus einer Tätigkeit im Zusammenhang mit einer internationalen Adoption zu ziehen, stellen nach Ansicht des Regierungsrates sinnvolle Regelungen zum Schutz der Adoptivkinder dar.