Vernehmlassung zur Revision der Gewässerschutzverordnung
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat in einer Vernehmlassung zuhanden des eidgenössischen Departements des Inneren die Revision der Gewässerschutzverordnung grundsätzlich befürwortet. Er betrachtet die revidierte Verordnung als gute Voraussetzung für einen zeitgemässen und effizienten Gewässerschutz.
Der Entwurf zur neuen Verordnung regelt insbesondere die Anforderungen an abzuleitende Abwässer, an Planung, Bau und Betrieb von Abwasseranlagen, den planerischen Schutz der Gewässer, die Klärschlammentsorgung und die Sicherung der Restwassermengen. Besonders zu begrüssen ist, dass bestehende Verordnungen zusammengelegt werden und damit ein Beitrag zur Vereinheitlichung des Vollzugs erreicht wird.
Der Regierungsrat ist jedoch der Ansicht, dass der Entwurf sprachlich nochmals überarbeitet werden sollte - insbesondere im Hinblick auf die konsequente Verwendung von Begriffen; diese sollten in einem Glossar klar definiert werden. Des weiteren sind für einen ganzheitlichen Schutz der Gewässer nicht nur Vorschriften über chemische Verunreinigungen, sondern auch Massnahmen zur Erhaltung der Gewässer als natürliche Lebensräume notwendig. Im Sinne eines umfassenden Gewässerschutzes werden Bestimmungen über den Schutz von Gewässern wegen ihres ökologischen Wertes vermisst. Die Verordnung sollte dahingehend ergänzt werden, als Gewässerschutzbereiche eingerichtet werden können, ohne dass diese der Trinkwassergewinnung dienen müssen.
Ebenso ergänzungswürdig erscheinen numerische Anforderungen an die Wasserqualität von Grundwasser zur Trinkwassergewinnung. Im Unterschied zu Fliessgewässern wurden für Grundwasser im Entwurf nur wenige Werte vorgegeben.