Verzicht auf ein Spielstrassen-Konzept
MedienmitteilungRegierungsrat
(Beantwortung Anzug Dr. Hans Rudolf Merkel VEW) -- Der Regierungsrat ist der Ansicht dass mit der raschen Realisierung von Tempo 30-Zonen in Wohngebieten und mit der Ausarbeitung eines Freiraumkonzeptes den Zielen eines eigentlichen Spielstrassen-Konzeptes entsprochen und deshalb darauf verzichtet werden kann.
Im parlamentarischen Vorstoss wurde die Realisierung eines Spielstrassen-Konzeptes für alle städtischen Quartiere vorgeschlagen. Der Begriff "Spielstrasse" ist nicht näher definiert; es existiert lediglich der Begriff "Wohnstrasse", der eine besonders hergerichtete Verkehrsfläche bezeichnet, die in erster Linie für Fussgänger bestimmt ist und wo besondere Verkehrsregeln gelten. Das Erstellen solcher Wohnstrassen ist sehr teuer und nur dann angezeigt, wenn sowieso die ganze Strasse wieder hergestellt werden muss - beispielsweise nach grossen Leitungsbauten.
Mit dem Begriff "Spielstrasse" dürften verkehrsberuhigte Strassen angesprochen werden, wo zulasten von Parkplätzen einige Spielgeräte aufgestellt werden oder wo eine Freifläche zum Spielen offengehalten wird. Gemäss Verkehrsregelnverordnung ist nämlich auf Fahrbahnen verkehrsarmer Strassen Spiel und Sport gestattet, wenn dabei andere Strassenbenützer weder behindert noch gefährdet werden.
Die Einrichtung von Spiel- bzw. Wohnstrassen ist sehr arbeitsintensiv, da dabei in aller Regel Parkplätze aufgehoben werden müssen und sich die Anwohnerschaft oft uneinig ist. Die Suche nach allseits genehmen Lösungen ist aufwendig und kommt letztlich nur einem kleinen Kreis von Betroffenen zugute. Für die Gestaltung verkehrsberuhigter Strassen ist die Realisierung von Tempo 30-Zonen, die vom kantonalen Umweltschutzgesetz für Wohngebiete auch gefordert werden, weit geeigneter. Solche Tempo 30-Zonen werden derzeit etappenweise realisiert; damit können sowohl die Sicherheit als auch die Wohnqualität in den Quartieren - speziell auch für die Kinder - flächendeckend verbessert werden.
Neben der öffentlichen Strasse stehen den Kindern noch andere Orte zum Spielen zur Verfügung, seien dies Schulhöfe, Park- und Grünanlagen oder private Gärten und Hinterhöfe. Solche Flächen werden sichergestellt, indem das Hochbautengesetz ein gewisses Mass an Freiflächen auf privaten Parzellen verlangt. Ein Freiraumkonzept, das dieses Anliegen systematisiert, wird zurzeit ausgearbeitet.