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MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem
- in einer Vernehmlassung zuhanden des Eidgenössischen Departements des Innern zum Detailkonzept zur Einführung einer schweizerischen Bodenpreisstatistik Stellung genommen. Der Regierungsrat erachtet die Schaffung einer schweizerischen Bodenpreisstatistik als nicht sinnvoll. Für eine schweizerische Bodenpreisstatistik besteht aus Sicht des Regierungsrates wenig Bedarf, da die sehr heterogenen Strukturen im gesamtschweizerischen Raum den Aussagewert einer solchen Statistik in Frage stellen. Zwar könnte eine schweizerische Bodenpreisstatistik nationale Tendenzen aufzeigen, entsprechende Aussagen wären aber mit grossen Vorbehalten zu geniessen. Die Bedürfnisse des Kantons Basel-Stadt sind mit seiner eigenen Bodenpreissammlung umfassend abgedeckt. (Auskunft: Hans-Ulrich Liechti, dipl. Vermessungsingenieur, Tel. 267 92 65);
- beschlossen, dem Grossen Rat zu beantragen, die Motion Eugen A. Meier und Konsorten betreffend Erlass eines Wirtschaftsförderungsgesetzes nicht zu überweisen. Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass die Anliegen des Vorstosses bereits erfüllt sind und erachtet deshalb deren Festschreibung in einem speziellen Wirtschaftsförderungsgesetz für nicht notwendig. (Auskunft: Dr. Michael Bammatter, Departementssekretär Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 267 85 43, ab Mittwochnachmittag erreichbar);
- zum parlamentarischen Vorstoss von Jsabella Bührer-Keel betreffend Überreichung einer schriftlichen Ausführung bei mündlich beantworteten Interpellationen Stellung genommen. Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass auf die mündliche Beantwortung von Interpellationen nicht verzichtet werden sollte. In Zukunft soll jedoch den Interpellantinnen und Interpellanten sowie dem Sekretär des Grossen Rates der Text der mündlichen Beantwortung abgegeben werden, sofern ein solcher Text vorhanden ist. (Auskunft: Dr. Robert Heuss, Staatsschreiber, Tel. 267 85 60);
- eine Neuregelung der Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung der Überbrückungsrente im Zusammenhang mit der 10. AHV-Revision beschlossen und eine entsprechende Änderung von § 19 der Verordnung zum Pensionskassengesetz und zur Übergangsordnung zum Pensionskassengesetz des Basler Staatspersonals genehmigt. Die 10. AHV-Revision tritt per 1. Januar 1997 in Kraft und führt unter anderem das Rentensplitting und die Möglichkeit des freiwilligen Vorbezuges der Altersrente ein. Aufgrund der Neuerungen in der AHV/IV werden nun die Verordnung und die Übergangsordnung zum Pensionskassengesetz angepasst; die Änderungen werden per 1. Januar 1997 wirksam. (Auskunft: Beat Opprecht, Leiter Rentendienst, Tel. 267 87 11);
- beschlossen, dem Grossen Rat zu beantragen, die Initiative zur Kinderbetreuung für rechtlich zulässig zu erklären. Diese unformulierte Initiative verlangt im wesentlichen, dass jedem Kind ein Recht auf Betreuung zusteht. Sie will den Kanton beauftragen, die Familen bei der Betreuung zu unterstützen und für ein Netz von Betreuungsangeboten zu sorgen. Die Finanzierung soll vom Kanton, den Eltern und den Arbeitgebern sichergestellt werden. (Auskunft: Dr. Urs Wilhelm Kamber, Rechtsabteilung Justizdepartement, Tel. 267 80 60);
- die Vereinbarung zwischen den Basler Spitälern und den Versicherern über die Rechnungsstellung für Patientinnen und Patienten in der Halbprivatabteilung (Halbprivat-Vereinbarung) genehmigt. Hierzu findet am Freitag, 10. Januar 1997 um 11 Uhr eine Medienorientierung statt (separate Einladung folgt);
- in Vollzug des Grossratsbeschlusses vom 20. April 1988 (Zonenplanrevision) die Baulinienpläne des Baudepartementes für die endgültigen Strassenlinien der Binzenstrasse, der Hirzbrunnenschanze, der Käferholzstrasse, der Kleinriehenstrasse und der Lukas Legrand-Strasse genehmigt. Die von den neuen Baulinien tangierten Vorgärten sind wie bisher nicht zur Verbreiterung der Strasse bestimmt. Der detaillierte Regierungsratsbeschluss wird im Kantonsblatt publiziert und den betroffenen Grundstückeigentümern zugestellt. (Auskunft: Louis Fiedler, Abteilungsleiter Baulinienbüro, Baudepartement, Tel. 267 93 17);