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Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • in einer Vernehmlassung zuhanden des eidgenössischen Departementes des Innern zum Entwurf für eine eidgenössische Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung) Stellung genommen. Die Verordnung regelt die Erkundung, Bewertung und Sanierung von mit Schadstoffen belasteten Standorten, welche die Umwelt gefährden können. Der Regierungsrat begrüsst die Einführung der Altlastenverordnung als Ergänzung zu den entsprechenden Artikeln im revidierten Umweltschutzgesetz. Er verlangt jedoch einige Präzisierungen und Vereinfachungen sowie Ergänzungen insbesondere, um die Gefährdung belasteter Standorte zuverlässiger abschätzen zu können. (Auskunft: Fritz Kometer, dipl. Ing., Abteilungsleiter Grundwasser und Altlasten, Gewässerschutzamt, Tel. 639 22 31);
  • einen Zwischenbericht an den Grossen Rat über die Deckung der Verluste bei der Subventionierung des Alterszentrums Luzernerring genehmigt. Der Grosse Rat hatte im Mai vergangenen Jahres den Regierungsrat beauftragt, innert Jahresfrist ein Nachtragskreditbegehren vorzulegen, das die Deckung der verbleibenden Mehrkosten am Bau des Alterszentrums, die nicht von der privaten Trägerschaft getragen werden können, durch den Kanton regelt. Die Erwartung, dass das Nachlassverfahren Suter+Suter innert Jahresfrist abgeschlossen werden könne, hat sich nicht erfüllt. Auch die exakte Bauabrechnung liegt noch nicht vor. Deshalb ist eine Zusammenstellung der endgültigen Mehrkosten noch nicht möglich. Der Grosse Rat soll darum im jetzigen Zeitpunkt bloss vom vorliegenden Zwischenbericht Kenntnis nehmen. Das Nachtragskreditbegehren soll sobald als möglich, spätestens bis Mitte 1998 vorgelegt werden. (Auskunft: Bruno Chiavi, Leiter Hauptabteilung Hochbau, Baudepartement, Tel. 267 94 49 [ab Mittwoch erreichbar]);
  • die Vollzugsermächtigung für eine im Budget des Sanitätsdepartementes (Kantonsspital) enthaltene gebundene Ausgabe in der Höhe von 1,140 Millionen Franken erteilt. Der bewilligte Objektkredit dient zur Anschaffung eines neuen Spiral-Computertomographen. Das neue Gerät entspricht den heutigen Erfordernissen einer Klinik mit Zentrumsfunktion und ersetzt den bisher eingesetzten Tomographen. (Auskunft: Ernst Brülisauer, Chef Technischer Dienst, Kantonsspital Basel, Tel. 265 30 70);
  • einen Kredit von 580’000 Franken für Velo-/Mofa-Massnahmen im Bereich EuroVille zum Vollzug freigegeben. Mit diesem ersten Teilbetrag werden detaillierte Bauprojekte im Zusammenhang mit den kommenden Bauschritten am Bahnhof SBB erstellt, und zwar für ein Veloparking am Centralbahnplatz, für eine Veloroute durch die Post-Passage und für die Veloverbindung von der Peter Merian-Brücke zur Münchensteinerbrücke. (vgl. auch Ratschlag EuroVille Nr. 8565 vom 21.2.95). (Auskunft: Otakar Mlodzik, dipl. Ing. ETH, Abteilungsleiter Planung und Projektierung, Tiefbauamt, Tel. 267 93 29);
  • beschlossen, die Vereinbarung vom April 1995 mit dem Basler Frauenverein betreffend das Kinderheim "Am Bachgraben" unbefristet jedoch kündbar auf ein Jahr zu verlängern. Die ursprünglich vorgesehene Konzeptänderung mit Umbau wird zurückgestellt bis mehr Klarheit über die Zukunft der Heimerziehung in Basel-Stadt besteht. (Auskunft: Sabine Ammann, Abteilung Sozialpädagogik, Erziehungsdepartement, Tel. 267 68 03);
  • den Verwaltungsbericht 1996 des Bürgerrates der Stadt Basel zur Kenntnis genommen und den Jahresbericht und die Jahresrechnung 1996 des Fürsorgeamtes der Stadt Basel genehmigt;
  • in Vollzug des Grossratsbeschlusses vom 20. April 1988 (Zonenplanrevision) die Baulinienpläne für die endgültigen Baulinien verschiedener Liegenschaften an der Kleinhüningeranlage und Schlossgasse, am Riehenring, Schaffhauserrheinweg und Stachelrain neue Baulinien genehmigt. Die von den neuen Baulinien berührten Vorgärten sind nicht zur Verbreiterung der Strassen bestimmt. Der detaillierte Regierungsratsbeschluss wird den Grundstückeigentümerinnen und -eigentümern direkt zugestellt und im Kantonsblatt publiziert;