Wirkungsorientierte Verwaltungsführung: Versuchsweise Einführung in der kantonalen Verwaltung Basel-Stadt
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat den Ratschlag zu einem Gesetz über die versuchsweise Einführung der wirkungsorientierten Verwaltungsführung in der kantonalen Verwaltung (PuMa). Damit werden die gesetzlichen Grundlagen geschaffen um ab 1. Januar 1998 während drei Jahren in sieben Dienststellen der kantonalen Verwaltung das Modell des New Public Management (NPM) zu erproben.
In der laufenden Amtsperiode soll mit dem Modell des New Public Management der Grundstein für eine nachhaltige Verbesserung der Qualität und der Wirkung der Dienstleistungen der kantonalen Verwaltung gelegt werden. Verwaltungsführung und parlamentarische Steuerung sollen effizienter werden. Gleichzeitig soll das Kostenbewusstsein in Politik und Verwaltung erhöht und eine flexible Nutzung der finanziellen Ressourcen ermöglicht werden. Das Projekt PuMa dient dazu, vor der definitiven Einführung von NPM im Rahmen eines Pilotprojekts Erfahrungen mit dem NPM-Instrumentarium zu sammeln und zu prüfen, ob die angestrebten Ziele damit erreicht werden können. Das Pilotprojekt soll auch Aufschluss geben, wie NPM in unserem politischen System umgesetzt werden kann.
Die Pilotdienststellen haben in einer Vorbereitungsphase ihre Dienstleistungen in Form von Produkten definiert, die Produktequalität mittels operativen Zielsetzungen, Leistungsindikatoren und Leistungsstandards definiert und die Kosten pro Produkt kalkuliert. Angestrebt wird eine Vollkostenrechnung, die für das Budget 1998 jedoch erst ansatzweise realisiert werden kann. Mit der Produkteoptik rückt die Dienstleistung für die Kunden in den Mittelpunkt. Die Dienststellen schliessen mit dem Departement eine Leistungsvereinbarung ab, in der die zu erbringenden Produkte und die dafür zugestandenen finanziellen Mittel festgelegt werden. Mit der Globalbudgetierung soll das Kostenbewusstsein und insbesondere das unternehmerische Denken und die Eigenverantwortung für die Erbringung der Dienstleistungen gefördert werden.
Im Personalbereich wird für die Pilotphase von den bestehenden Anstellungsverhältnissen und Löhnen ausgegangen. Die Dienststellenleiter der Pilotbetriebe sollen jedoch auch hier mehr Verantwortung und Kompetenzen erhalten. Der bisher zentral geführte Soll-Stellenplan wird aufgehoben, die Dienststellenleiter und die Dienststellenleiterin erhalten die Kompetenz zur selbständigen Anstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (mit Ausnahme der definitiven Wahl von Beamtinnen und Beamten). Sie sind neu auch zuständig für die Lohneinstufung und erhalten die Möglichkeit, ausserordentliche Leistungen speziell zu honorieren.
Die dargestellten Rahmenbedingungen sind im Sinne von Startbedingungen nur provisorischer Natur und müssen während der Projektdauer weiterentwickelt werden. Insbesondere ist die Rolle des Parlamentes zu hinterfragen und allenfalls neu zu definieren. Der dreijährige Pilotversuch dient auch dazu, dass das Parlament mit dem Instrument der wirkungs- und leistungsorientierten Steuerung Erfahrungen sammeln kann.
Die während des Pilotprojektes gewonnenen Erfahrungen werden laufend analysiert, damit nach Abschluss des Projektes die Grundlagen für einen Entscheid über die weitere Ausbreitung des New Public Management in der kantonalen Verwaltung Basel-Stadt vorliegen.