Assistenz- und Oberarztfunktionen: Lohnreduktion für Neueintretende
MedienmitteilungRegierungsrat
Die Lohnansätze der Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte an den staatlichen Spitälern werden für Neueintretende (in Berücksichtigung der Lohnkurven der Universitätskantone Zürich und Bern) per 1.1.1999 nach unten korrigiert. Den bisher Angestellten wird mindestens der Frankenbetrag des jetzigen Lohnes garantiert. Die Teuerungsanpassung der Löhne wird neu mit derjenigen für das übrige Staatspersonal gleichgesetzt.
Der Regierungsrat hat eine Änderung der Verordnung betreffend die Anstellungsbedingungen der Assistenz- und Oberärzte an staatlichen Spitälern verabschiedet. Kriterien für die neuen Lohnansätze sind einerseits die für das übrige Staatspersonal geltenden Einreihungskriterien, andererseits wurden Lohnvergleiche mit den Universitätskantonen Zürich und Bern angestellt. Die Regelung des Anstellungsverhältnisses für diese Arztfunktionen, welche sowohl Dienstleistungs- als auch Weiterbildungscharakter aufweisen, wurden bereits bisher den besonderen Anforderungen entsprechend separat geregelt.
Assistenzärztinnen und Assistenzärzte können inskünftig ein maximales Jahreseinkommen von rund 111'000 Franken, Oberärztinnen und Oberärzte ein solches von 146'000 Franken erreichen, die bisherigen Maximalansätze betrugen 120'000 Franken bzw. 187'000 Franken. Die neuen Lohnansätze gelten per 1. Januar 1999. Den bereits angestellten Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte wird in der Übergangsregelung im Minimum der Frankenbesitzstand auf dem bisherigen Lohn garantiert.
Gleichzeitig hat der Regierungsrat eine Verbesserung beim Teuerungsausgleich beschlossen. Neu gilt für diese Berufsgruppe dieselbe Regelung wie sie für das übrige Staatspersonal zur Anwendung kommt. Bislang war in der Verordnung kein Teuerungsausgleich vorgesehen.
Parallel zur Neuordnung des Lohngefüges hat das Sanitätsdepartement ein Projekt zur Überprüfung der Arbeitszeiten der Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte initiiert, mit dem Ziel, die aktuelle Situation zu erheben und allfällige krasse Überbelastungen der Ärztinnen und Ärzte in einzelnen Bereichen zu vermeiden.