Fallpreispauschale bei Lithotripsiebehandlungen im Kantonsspital Liestal
MedienmitteilungRegierungsrat
Bei Lithotripsiebehandlungen (Steinzertrümmerungen) in der urologischen Universitätsklinik am Kantonsspital Liestal kommt neu eine Fallpreispauschale zur Anwendung. Darauf haben sich die beteiligten Vertragsspitäler beider Basel (Kantonsspital BS Bethesda-Spital Merian-Iselin-Spital St. Claraspital und die drei Baselbieter Kantonsspitäler Bruderholz Liestal Laufen) sowie die beiden kantonalen Krankenversicherungsverbände in einer Vereinbarung geeinigt. Die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben die Vereinbarung diese Woche genehmigt; sie tritt rückwirkend auf den 1. Januar 1998 in Kraft.
Mit der Vereinbarung unterstützen die Vertragsparteien im Rahmen einer regionalen Spitalzusammenarbeit die Bildung eines Schwerpunktes für Lithotripsiebehandlungen am Kantonsspital Liestal. Damit soll den allgemeinversicherten Patientinnen und Patienten aus beiden Kantonen - unabhängig vom behandelnden Eintrittsspital - der Zugang zum Lithotripsiezentrum Liestal ermöglicht werden. Die Vertragsparteien sind daran interessiert, Erfahrungen mit Fallpreispauschalen zu sammeln und diese systematisch auszuwerten. Die Vereinbarung ist deshalb im Sinne eines Pilotprojektes auf die Dauer von zwei Jahren befristet und soll nach bestimmten Kriterien evaluiert werden.
Die Vertragsspitäler erklären sich im Rahmen der Vereinbarung bereit, die Versicherten, soweit sie nicht bereits am Kantonsspital Liestal hospitalisiert sind, zur Steinzertrümmerung an das Lithotripsiezentrum zu überweisen. Dieses verpflichtet sich, die Lithotripsiebehandlung zu den vereinbarten Bedingungen und Pauschaltarifen durchzuführen. Die Pauschaltarife decken dabei sowohl die Steinzertrümmerung im Baselbieter Lithotripsiezentrum als auch die damit verbundene Hospitalisation in einem der Vertragsspitäler ab. Die interne Verrechnung zwischen dem behandelnden Primärspital und dem Lithotripsiezentrum Liestal ist Sache der beteiligten Spitäler.