Für den Schutz der sexuellen Integrität
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat begrüsst in einer Vernehmlassung die vom Bund vorgeschlagene Teilrevision betreffend die strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität.
Der Regierungsrat schliesst sich in seiner Vernehmlassungsantwort dem Vorentwurf betreffend Verjährung bei Sexualdelikten an Kindern und Verbot des Besitzes harter Pornographie grundsätzlich an. Er sieht in der vorgesehenen Revision eine deutliche Verbesserung der rechtlichen Voraussetzung, um Verbrechen gegen die sexuelle Integrität erfolgreich zu bekämpfen.
Zur Änderung des Beginns der Verjährungsfrist weist der Regierungsrat darauf hin, dass es damit schwieriger werden kann, die für die Verfolgung einer Straftat erforderlichen Beweismittel beizubringen. Dieser Nachteil werde stark abgeschwächt, da Sexualdelikte in der Regel ohnehin bestritten werden und für eine Verurteilung stark auf die Glaubhaftigkeit der Aussagen des Opfers oder allfälliger Zeugen abgestellt werden muss.
Im Falle der Strafbarkeit von Besitz und Erwerb harter Pornographie regt der Regierungsrat an zu prüfen, ob nicht eine differenzierte Behandlung der Kinderpornographie und der übrigen Formen harter Pornographie angezeigt wäre. Dies sei in den zum Vergleich beigezogenen ausländischen Regelungen mehrheitlich der Fall. Weil die vorgeschlagenen Tatbestände auch die neuen elektronischen Kommunikationsmittel wie das Internet erfassen müssen, stellen sich der Rechtsprechung heikle Abgrenzungsprobleme. So bliebe gemäss den Erläuterungen des Vorentwurfs der Konsum harter Pornographie beim Surfen im Internet straflos, während aber das Herunterladen unter das neue Verbot fiele.
Trotz der Schwierigkeiten darf nach Ansicht des Regierungsrates bei der Bekämpfung von Kinderpornographie nichts unversucht bleiben, was geeignet sein könnte, die Opfer wirksam zu schützen. Die Ausgestaltung des Strafrechts sei dazu nur ein Teil einer Aufgabe, die sich interdisziplinär stelle.