Kredite für den Einbau von Schallschutzfenstern
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat zwei Kredite von insgesamt 67 Millionen Franken. Damit sollen bei Liegenschaften an besonders lärmbelasteten Strassenzügen Schallschutzfenster eingebaut werden.
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat einen Kredit von 4,7 Millionen Franken, um bei Liegenschaften an fünf Hauptverkehrsstrassen Schallschutzfenster einzubauen. Die betroffenen 123 Liegenschaften befinden sich an der Elsässerstrasse, Feldbergstrasse, Grosspeterstrasse, des Steinengrabens und der Zürcherstrasse.
Gleichzeitig wird dem Grossen Rat ein Rahmenkredit von 2 Millionen Franken für Schallschutzfenster bei weiteren Liegenschaften beantragt. Damit sollen den Eigentümerinnen und Eigentümern, welche die Fenster ihrer lärmbelasteten Liegenschaften jetzt, ausserhalb des regulären Schallschutzfensterprogrammes sanieren möchten, im Rahmen der Beitragsberechtigung die Kosten für freiwillige Fenstersanierungen rückerstattet werden.
Der Einbau von Schallschutzfenstern an den 5 Hauptverkehrsstrassen der aktuellen Vorlage soll in den Jahren 1999 bis 2002 erfolgen.
Nach Artikel 2 des Umweltschutzgesetzes (USG) trägt der Lärmverursacher die Kosten für Schallschutzmassnahmen. Als Verursacher wird nach USG der Eigentümer der lärmigen Anlage betrachtet. Der Eigentümer der Strassen, die gemäss vorliegendem Kreditantrag zu sanieren sind, ist der Kanton Basel-Stadt. Der Bund beteiligt sich an den Kosten, die bei Fenstersanierungen aus Schallschutzgründen entstehen. Beim aktuellen Beitragssatz von 47 Prozent ist für den Gesamtkredit mit einem Bundesbeitrag von rund 3,15 Millionen Franken zu rechnen.
In den Jahren 1994 bis 1998 wurden in einer ersten Pilotphase Schallschutzfenster an einem Teil der Feldbergstrasse, ferner an der Nauenstrasse, Schanzenstrasse und am Wasgenring sowie an weiteren Liegenschaften eingebaut. Dank Einsparungen und weniger weitgehenden Sanierungsmassnahmen als ursprünglich angenommen, konnten die Kosten für die 174 sanierten Liegenschaften auf rund 4,9 Millionen Franken reduziert werden. Bewilligt waren hierfür 7,05 Millionen Franken.