Neues Schauspielhaus
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat schlägt dem Grossen Rat einen Neubau des Schauspielhauses auf dem Ganthausareal vor. Die Gesamtkosten dieses Vorhabens belaufen sich auf 224 Millionen Franken.
Der Grosse Rat hat am 28. Juni 1995 auf der Grundlage des vom Theater Basel vorgelegten künstlerischen Konzeptes die Subventionen für die Jahre 1996 bis 2001 genehmigt. Demnach soll das Theater Basel als Dreispartenbetrieb mit den Sparten Musiktheater, Tanztheater und Schauspiel weitergeführt werden. Dem Theater stehen neben zeitweilig genutzten provisorischen Spielstätten die Grosse Bühne, die Kleine Bühne sowie die Komödie für das Schauspiel zur Verfügung. Die Grosse Bühne des Stadttheaters ist wegen ihrer räumlichen Dimensionen und des grossen Zuschauerraumes nur für ausgewählte Werke der Schauspielliteratur geeignet. Das Theater Basel braucht deshalb für den Schauspielbetrieb auch in Zukunft eine mittelgrosse Bühne, die - wie heute schon die Komödie - ebenfalls für spezielle Aufführungen der Sparten Tanztheater und Oper verwendet werden kann. Eine spezielle Schauspielbühne ist auch notwendig, damit der Schauspielbetrieb in der Disposition frei ist von Zwängen anderer Sparten und damit das Angebot des Theaters nicht an Vielfalt einbüsst. Der Verzicht auf eine mittlere Bühne wäre nicht nur für das Schauspiel verheerend, sondern würde auch für die beiden anderen Sparten gravierende Nachteile mit sich bringen.
Seit 1988 wird die Frage eines neuen Schauspielhauses geprüft, da die vor rund 40 Jahren erbaute Komödie den Anforderungen an ein modernes Theater nicht mehr genügen kann. Sie hat zwar im Zuschauerbereich viele Eigenschaften eines ambiancereichen Hauses. Aufgrund der engen Raumverhältnisse im Bühnen-, Garderoben- und Infrastrukturbereich herrschen jedoch sehr schwierige Arbeitsverhältnisse für die Künstler und Künstlerinnen sowie das technische Personal. Die Technik ist in jeder Hinsicht veraltet, was neben Arbeitserschwernissen auch Sicherheitsrisiken mit sich bringt. Es herrscht deshalb allgemein Einigkeit darüber, dass ein Ersatz für die Komödie geschaffen werden muss.
Im Wissen um die Probleme im bestehenden Schauspielhaus und nach dem erwähnten Subventionsbeschluss des Grossen Rates wurde 1996 anfänglich die Bearbeitung des 1989 im Zusammenhang mit dem drohenden Abbruch des Küchlintheaters und der Komödie erstellten Projektes für den Neubau eines Schauspielhauses auf dem Ganthausareal wieder aufgenommen. Städtebauliche Erwägungen und baurechtliche Probleme veranlassten anfangs 1997 den Regierungsrat, die Arbeit an diesem Projekt abzubrechen und die Möglichkeit eines Neubaus auf dem Theaterplatz abklären zu lassen. Im Rahmen eines international ausgeschriebenen Wettbewerbes wählte die Jury in der Folge mit dem Entwurf des Architekten J. Steib ein Projekt aus, das neben einer optimalen Erfüllung der theaterspezifischen Bedürfnisse auch die vorgegebenen städtebaulichen Zielsetzungen optimal erreichen würde. Seine Realisierung brächte aber eine wesentliche Veränderung an einem städtebaulich sehr heiklen Ort mit sich.
Jede städtebauliche Veränderung - und sei sie von Fachleuten noch so anerkannt - verstösst gegen das Prinzip der "Gewöhnung". Im vorliegenden Falle erwies sich dies als so dominierend, dass der Regierungsrat - entgegen seiner Präferenzen und trotz analogen Kosten zum Ganthausprojekt - entschieden hat, auf die Weiterverfolgung dieser Idee zu verzichten und statt dessen das Projekt für den Standort Ganthaus dem Grossen Rat zur Realisierung vorzuschlagen. Damit soll aber nicht zum Ausdruck gebracht werden, das nun beantragte Projekt sei für den Regierungsrat "zweite Wahl". Vielmehr wird anerkannt, dass der Entwurf funktionell und ökonomisch dem für den Theaterplatz entwickelten Projekt ebenbürtig ist und mit den - nicht zuletzt unter dem Druck eines Konkurrenzprojektes - vom Verfasser vorgenommenen Überarbeitungen an Qualität gewonnen hat. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass im Zuge der Detailbearbeitung auch die gewünschte städtebauliche Integration in das historisch heikle Geviert gelingt und dass das Projekt gestalterisch jene Merkmale erhalten wird, derer ein Schauspielhaus der Stadt Basel bedarf.
Die Gesamtkosten des Vorhabens sind inklusive Bereitstellung eines Ersatzstandortes für den Gantbetrieb mit 22,4 Millionen Franken veranschlagt. Davon entfallen 21 Millionen Franken auf den Neubau Schauspielhaus und 1,4 Millionen Franken auf das Ersatzangebot für das Ganthaus. Der Regierungsrat beantragt, dass der Kanton Basel-Stadt einerseits das Areal zur Verfügung stellt sowie andrerseits die Kosten für die Verlegung des Gantbetriebes trägt und einen Beitrag von 11,5 Millionen Franken an die Baukosten des neuen Schauspielhauses leistet. Der Restbetrag von rund 9,5 Millionen Franken soll durch Beiträge Dritter, insbesondere private Sponsoren, gedeckt werden. Erwartet wird, dass - nachdem der beantragte Kredit vom Grossen Rat genehmigt worden ist - die Restfinanzierung innert sechs Monaten gesichert werden kann. Bei optimalem Ablauf ist unter diesen Umständen die frühestmögliche Eröffnung des neuen Schauspielhauses zum Jahreswechsel 2001/2002 denkbar.