Öffentliche Kontrolle von Drogentherapien
MedienmitteilungRegierungsrat
(Beantwortung Anzug Dr. Peter Aebersold SP) -- Regierungsrat und Verwaltung sind seit längerem bestrebt die öffentliche Kontrolle von Drogentherapien zu verstärken und damit die Qualität und Quantität der Therapien zu verbessern.
Seit der Einreichung des parlamentarischen Vorstosses im Frühjahr 1996 hat sich im Sektor der Drogentherapie ein rasanter Strukturwandel vollzogen. Ein steigendes Angebot an stationären Therapien und zunehmender Konkurrenzdruck zwischen stationären und ambulanten Therapien haben in den letzten drei Jahren zu einem Wettbewerb um Klientinnen und Klienten geführt, der mit massiven Preissenkungen einher ging. Die Folge waren und sind Betriebsschliessungen, mitunter auch von qualitativ guten Therapieeinrichtungen.
Die Fachstelle für Alkohol- und Drogenfragen (FSAD) des Gesundheitsamtes befasst sich mit der Anerkennung von stationären Therapieeinrichtungen im Suchtbereich. Sie geben den Kostenträgern Gewähr dafür, dass die Therapieeinrichtungen bestimmte Anforderungen an die Betreuung der Klientinnen und Klienten in fachlicher, räumlicher, personeller und finanzieller Hinsicht erfüllen. Um diese Anforderungen zu konkretisieren und damit für eine Mindestqualität der Therapien zu sorgen, hat der Regierungsrat verbindliche Richtlinien für die Anerkennung von stationären Einrichtungen im Suchtbereich geschaffen. Durch den engen Kontakt der FSAD mit anderen Kantonen und der Schweizerischen Koordinationsstelle für stationäre Drogentherapie (KOSTE) soll eine einheitliche Handhabung und Regelung der Verfahren auf gesamtschweizerischer Ebene sichergestellt werden.
Der Wettbewerb im Sozialbereich und der wachsende Druck der Leistungsträger (Bund, Kantone und Gemeinden) hat weiter dazu geführt, dass sich die Kosten für einen Therapieplatz in einem vertretbaren Rahmen von 90 Franken und 250 Franken pro Tag eingependelt haben. Der Durchschnitt des Taggeldansatzes von 205 Franken pro Tag lässt sich jedoch ohne merkliche Qualitätseinbussen kaum weiter senken.
Mit nur rund einem halben Dutzend Einrichtungen auf basel-städtischem Kantonsgebiet sind die vermittelnden und zuweisenden Stellen Basels auf Einrichtungen in der ganzen Schweiz angewiesen. Um jedoch auf die Qualität dieser Therapiestellen Einfluss nehmen zu können, sind neben der interkantonalen Zusammenarbeit eine Revision des eidgenössischen Betäubungsmittelgesetzes sowie die Schaffung eines Suchthilfegesetzes notwendig. Mit einer Realisierung ist allerdings nicht vor dem Jahre 2000 zu rechnen.