Pflichtstundenzahl für Lehrkräfte im Fach 'Bildnerisches Gestalten' an den Gymnasien festgelegt
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat die Pflichtstundenzahl für Lehrkräfte im Fach 'Bildnerisches Gestalten' an der Sekundarstufe II auf 23 Lektionen pro Woche festzulegen und das Schulgesetz entsprechend zu ändern. Die Neuregelung wird ab dem 1. August 1998 wirksam und hat für die Schülerinnen und Schüler keine Auswirkungen.
Im neuen Fach 'Bildnerisches Gestalten' wird das Bild in all seinen Formen als Mittel der Kommunikation verstanden. Die Jugendlichen lernen die Grammatik der Bildsprache kennen und anwenden. Sie werden gemäss dem Bildungsplan für Gymnasien vom 4.2.1997 "...im visuellen und gestalterischen Bereich zu kompetenten, kritischen, für ästhetische Fragen sensibilisierten Menschen". Dieses Ziel geht deutlich über die Absichten des alten Faches 'Zeichnen' hinaus und verlangt von den Lehrkräften einen grösseren Vorbereitungsaufwand. Die neue Pflichtstundenzahl von 23 Lektionen ist ein Mittelwert zwischen der Unterrichtsverpflichtung im alten Fach 'Zeichnen' von 25 Stunden und im Fakultativfach 'Kunstbetrachtung' von 21 Stunden.
Im Bildungsplan der Gymnasien ist 'Bildnerisches Gestalten' ein Grundlagenfach, das in der 1. Klasse zweistündig geführt wird. Ab der 2. Klasse wählen die Schülerinnen und Schüler zwischen 'Musik' und 'Bildnerischem Gestalten'. Auf die Klassen 2-5 sind insgesamt 6 Jahresstunden verteilt. Das Fach wird ferner auch als Schwerpunktfach angeboten.
Aufgrund der Volksabstimmung vom 26. April über die generelle Anhebung der Pflichtstundenzahlen erhöht sich die Lektionszahl für das Schuljahr 1999/2000 und die beiden folgenden Jahre auf 24 statt 23.