Praktikumsstellen für Psychologinnen und Psychologen neu geregelt
MedienmitteilungRegierungsrat
Die öffentlichen Spitäler des Kantons Basel-Stadt werden in diesem Jahr erstmals Praktikumsstellen für postgraduierte klinische Psychologinnen und Psychologen anbieten. Der Regierungsrat hat die entsprechende Verordnung gutgeheissen; sie tritt sofort in Kraft.
Nichtärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten müssen nach dem Universitätsstudium unter anderem ein einjähriges Praktikum absolvieren, bevor sie selbständig psychotherapeutisch aktiv werden dürfen. Im Gegensatz zum Kanton Basel-Landschaft bestand im Kanton Basel-Stadt bisher keine Möglichkeit, Praktika an öffentlichen Spitälern zu absolvieren. Beide Kantone haben aber seit zwanzig Jahren identische Verordnungen, welche die Zulassung und Praxis nichtärztlicher Psychotherapie regeln.
Der Regierungsrat hat nun eine Verordnung betreffend Praktikumsstellen für postgraduierte klinische Psychologinnen und Psychologen an den baselstädtischen öffentlichen Spitälern erlassen. Die Verordnung wurde vom Sanitätsdepartement in Zusammenarbeit mit dem Personalamt nach Anhörung der betroffenen Spitäler erarbeitet. Sie sieht vor, dass die Praktikumsabsolventinnen und -absolventen von den Spitälern entschädigt werden; diese müssen die Kosten im Rahmen der bestehenden Budgets abdecken. Für 1998 sind total acht Stellen an den vier öffentlichen Spitälern des Kantons vorgesehen (Kantonsspital, Felix Platter-Spital, Kinderspital und Psychiatrische Universitätsklinik).