Ratifizierung des Übereinkommens über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung
MedienmitteilungRegierungsrat
In einer Vernehmlassung zuhanden des Bundesamtes für Wirtschaft und Arbeit (BWA) begrüsst der Regierungsrat die Ratifizierung des Übereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisation über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung. Zielsetzung des Übereinkommens ist es Kinderarbeit entgegen zu wirken.
Das Übereinkommen sieht ein Mindestalter von 15 Jahren zur Beschäftigung für normale Arbeiten und ein Mindestalter von 18 Jahren für schwere Arbeiten vor. Die einzelnen ratifizierenden Staaten können die Verrichtung leichter Arbeiten ab 13 Jahren zulassen. In der Schweiz ist dies bereits so geregelt.
Das Abkommen lässt verschiedene Ausnahmen von Mindestaltern zu und lässt den einzelnen Staaten einen gewissen Gestaltungsspielraum. So können in der Schweiz Schülerinnen und Schüler wie bisher ab 13 Jahren Ferienjobs verrichten und Jugendliche vor Vollendung des 15. Lebensjahres eine Lehre beginnen. Das Übereinkommen soll gemäss BWA für alle Branchen gelten. Lediglich Familienbetriebe sollen vom Geltungsbereich ausgenommen sein.
Die Ratifizierung des Übereinkommens durch die Schweiz und die damit verbundene Änderung des Arbeitsgesetzes verursachen im Kanton Basel-Stadt keinen wesentlichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand.