Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt lehnt Genschutz-Initiative ab
MedienmitteilungRegierungsrat
In seiner schriftlichen Beantwortung einer Interpellation aus dem Grossen Rat nimmt der Regierungsrat ausführlich Stellung zur Genschutz-Initiative über welche das Schweizer Stimmvolk am 7. Juni dieses Jahres abstimmen wird. Aus wirtschafts- forschungs- und aussenpolitischen Gründen wendet sich der Regierungsrat klar gegen die Initiative.
Der Regierungsrat ist davon überzeugt, dass eine Annahme der Initiative ein ungeeignetes Mittel zur Regulierung der ausserhumanen Gentechnologie ist und schwerwiegende Nachteile für die ganze Schweiz, besonders aber für die Region Basel hätte.
Im Bereich der Forschung würden die von der Initiative postulierten Verbote eine ganze Reihe biologischer und medizinischer Projekte verunmöglichen. Renommierte Institute wie das Basler Biozentrum könnten ihre Position international nicht halten. Eine Annahme der Initiative würde ein Klima der Unsicherheit schaffen, welches dem Forschungsstandort Schweiz abträglich wäre.
Der Medizin würde durch das Verbot transgener Tiere eine Entwicklung verbaut, welche zu Therapien für heute unheilbare Krankheiten führen kann.
Eine Annahme der Initiative hätte auch gravierende negative Auswirkungen auf die schweizerische Volkswirtschaft. Die forschende Schweizer Pharma-Industrie schätzt, dass bei einer Annahme der Initiative in ihrem Bereich unmittelbar rund 1'000 Arbeitsplätze direkt bedroht wären, davon die Mehrzahl im Kanton Basel-Stadt. Für die regionale Volkswirtschaft insgesamt ist eine Zahl von mehreren Tausend allein aufgrund des Verbots transgener Tiere kurz- bis mittelfristig bedrohter Arbeitsplätze eine realistische Schätzung. Weitere Studien gehen von bis zu 42'000 Arbeitsplätzen aus, die bis im Jahr 2005 in der gesamten Schweiz von der Gentechnologie abhängen werden und damit direkt oder indirekt von einer Annahme der Initiative bedroht wären. Neben der Forschung wären durch die Initiative mittelfristig auch die pharmazeutische Entwicklung und Produktion gefährdet und damit die für Basel mit Abstand wichtigste Branche, welche aufgrund ihrer Innovationskraft und ausgeprägten Exportstärke auch für die schweizerische Volkswirtschaft von grosser Bedeutung ist. Zumindest in der Region Basel hätte der Arbeitsplatzabbau auch kaum verkraftbare Steuerausfälle zur Folge.
Schliesslich ist es nicht sinnvoll, wenn die Schweiz im Alleingang eine Regelung einführt, welche im klaren Widerspruch zu den entsprechenden Richtlinien der Europäischen Union steht. Eine abweichende Regelung würde in erster Linie zu einer Verlagerung von Arbeitsplätzen von der Schweiz in den benachbarten EU-Raum führen. Der Regierungsrat tritt deshalb für eine mit dem EU-Recht nach Möglichkeit kompatible schweizerische Gesetzgebung zur ausserhumanen Gentechnologie ein.
Die Initiantinnen und Initianten machen für ihren Vorstoss in erster Linie ethische Motive geltend. Der Regierungsrat respektiert zwar eine kritische Haltung der Gentechnologie gegenüber, er weist aber mit Nachdruck darauf hin, dass es auch ethische Gründe gibt, die gegen die Initiative sprechen - so namentlich die oben erwähnten Folgen für die Medizin sowie die sozialen Auswirkungen eines Abbaus von Arbeitsplätzen.
Der Regierungsrat ist überzeugt, dass mit einer glaubwürdigen und praktikablen Regulierung der Gentechnologie in der Schweiz den Anliegen vieler kritischer Bürgerinnen und Bürger besser Rechnung getragen werden kann als mit der Genschutz-Initiative. Er wird sich im Rahmen der laufenden Vernehmlassung zur "Genlex"-Vorlage für eine griffige gesetzliche Regelung einsetzen, welche Missbräuche verhindert und bekämpft und bei der ausserhumanen Gentechnologie ein faires Abwägen von Chancen und Risiken zulässt.
Zu einer glaubwürdigen Regulierung gehört unverzichtbar auch der offene Dialog zwischen Forschung, Wirtschaft und Bevölkerung - auch nach der Abstimmung über die Genschutz-Initiative. Der Ethikkommission, wie sie in der "Genlex"-Vorlage vorgesehen ist, wird dabei auf eidgenössischer Ebene eine Schlüsselrolle zukommen.