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Subventionsvertrag mit dem Verein "Nachsorge im Suchtbereich" wird erneuert

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat will das Subventionsverhältnis mit dem Verein "Nachsorge im Suchtbereich" um weitere drei Jahre verlängern. Er beantragt dem Grossen Rat einen Kredit in der bisherigen Höhe von jährlich 170’000 Franken.

Der Subventionsvertrag mit dem Verein "Nachsorge im Suchtbereich" läuft Ende 1998 aus. Der Regierungsrat will das Subventionsverhältnis erneuern und um weitere drei Jahre verlängern. Der Kanton Basel-Landschaft beteiligt sich - vorbehältlich der Zustimmung durch die Regierung des Kantons Basel-Landschaft - auch in der Vertragsperiode von 1999 bis 2001 am Betriebskostenbeitrag im Verhältnis des Klientenschlüssels. Dies entspricht in etwa - je nach Anzahl Klientinnen und Klienten - einem Beitrag von rund 20 Prozent der Gesamtsubvention. Der neue Leistungsauftrag entspricht im Wesentlichen demjenigen der Vorperiode.

Der Verein "Nachsorge im Suchtbereich" führt die Beratungsstelle "Step Out" an der Hardstrasse 60. Er wird seit 1982 von den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft subventioniert und ist im Drogenbereich die einzige Institution, die ausschliesslich in der Nachsorgebetreuung tätig ist. Im "Step Out" werden ehemalige Drogenabhängige mit finanziellen und/oder psychosozialen Schwierigkeiten während der Rehabilitationsphase betreut. Die Nachsorgearbeit hat zum Ziel, die Klientinnen und Klienten unter der Voraussetzung der Drogenabstinenz wieder in die Gesellschaft einzugliedern und die ehemals Drogenabhängigen zu stabilisieren. Das "Step Out" leistet auch Beratung und Sachhilfe an Methadonbezügerinnen und -bezüger oder an Personen, die sich in einem anderen Substitutionsprogramm befinden.

Der Verein vermittelt zudem im Rahmen des ARBI (Arbeit und Bildung) seinen Klientinnen und Klienten sowie jungen Erwachsenen ohne oder mit schlechtem Schulabschluss Möglichkeiten zur Aufarbeitung des Volksschulstoffes, zur Vorbereitung von Prüfungen, zu Stützunterricht sowie zu Eintrittsvorbereitungen für die Aufnahme einer Ausbildung oder eines Berufes.

Weitere Auskünfte

Dr. Andrea Attenhofer Telefon: 267 81 83 Abteilung Jugend, Familie und Prävention Justizdepartement