Subventionsvertrag mit Spitex Basel erneuert
MedienmitteilungRegierungsrat
Spitex Basel kann weiterhin mit kantonalen Subventionen rechnen. Der Regierungsrat hat der Erneuerung des Subventionsvertrags für die Jahre 1999 bis 2003 zugestimmt und eine entsprechende Kreditvorlage zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. Spitex Basel soll mit jährlich 86 Millionen Franken unterstützt werden.
Die spitalexterne Gesundheits- und Krankenpflege ist seit Inkrafttreten des Spitex-Gesetzes als staatliche Aufgabe anerkannt. Der Kanton Basel-Stadt hat diese Aufgabe an Spitex Basel, Stiftung für Hilfe und Pflege zu Hause, übertragen. Spitex Basel wird für seine Dienstleistungen mit kantonalen Subventionen entschädigt.
Der Regierungsrat hat nun der Erneuerung des Betriebssubventionsvertrags für die Jahre 1999 bis 2003 zugestimmt; eine entsprechende Kreditvorlage geht jetzt an den Grossen Rat. Der Kantonsbeitrag wurde auf der Basis der Budgetgrundlagen sowie einer umfassenden Leistungsvereinbarung ermittelt; er liegt für die Jahre 1999 und 2000 nach Abzug der Bundessubventionen bei jährlich rund 8,6 Millionen Franken.
Mit dem Betriebssubventionsvertrag verbunden ist eine umfassende, detaillierte Leistungsvereinbarung. Sie umfasst die Bereiche Grundversorgung, Spezialdienste und Koordinationsleistungen. Alle Leistungen dieser Bereiche sind in Leistungskatalogen festgehalten. Einen neuen Schwerpunkt will Spitex Basel mit der Anleitung und Befähigung zu Selbsthilfe und Selbstpflege setzen. Neu eingeführt wird in Zusammenarbeit mit dem Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) auch eine Kinderspitex für kranke, verunfallte oder behinderte Kinder.
Neben den Bundes- und Kantonssubventionen erfolgt die Finanzierung primär über Tarifeinnahmen aus den verrechneten Dienstleistungen. Für Pflichtleistungen gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) ist der mit den Versicherern ausgehandelte Spitextarifvertrag massgebend. Im Bereich der hauswirtschaftlichen Leistungen werden die Tarife per 1. Januar 1999 leicht angehoben. Dabei wurde die auf die hauswirtschaftlichen Leistungen zu entrichtende Mehrwertsteuer und deren Erhöhung per 1. Januar 1999 bei der Preisneufestsetzung berücksichtigt.
Spitex Basel erbringt Dienstleistungen der "ergänzenden Hilfe und Pflege zu Hause". Art und Umfang der ergänzenden Hilfe und/oder Pflege werden auf Grund einer standardisierten Bedarfsabklärung durch Fachpersonal vor Leistungsbeginn festgelegt. Das Prinzip der ergänzenden Hilfe und Pflege ist ein Kernpunkt der Basler Spitex-Leitlinien und stützt sich auch auf die Zielsetzungen des Spitex-Verbandes Schweiz ab. Die ergänzende Hilfe und Pflege leistet nur soviel, wie die Kundin bzw. der Kunde nicht aus eigener Kraft machen kann und soweit die Betreuung nicht durch Angehörige oder Freunde im Haus übernommen wird. Um die Selbständigkeit zu erhalten, ist die Mitwirkung der Kundinnen und Kunden - selbst wenn dies nur in geringem Ausmass erfolgen kann - ein wichtiges Anliegen. Die ergänzende Hilfe und Pflege ist keine Sparmassnahme, sondern es geht um die Förderung, Wiedererlangung und Erhaltung der Selbständigkeit. Am Anfang einer Pflege muss in der Regel mehr Zeit eingeplant werden, denn "Anleitung" und "Befähigung" brauchen Zeit. Dafür können dann oft später die Einsätze reduziert werden.