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Teilrevision der Verordnung betreffend Ergänzungsleistungen und kantonale Beihilfen zur AHV und IV (VELG)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat eine Teilrevision der kantonalen Verordnung betreffend Ergänzungsleistungen und kantonale Beihilfen zur AHV und IV (VELG) im Bereich der Heime für erwachsene Behinderte genehmigt.

Im Zusammenhang mit dem vom Regierungsrat im Dezember 1997 verabschiedeten neuen Finanzierungssystem für Behindertenwohnheime und der seit 1. Januar 1998 geltenden Bewilligungspflicht zur Eröffnung und Führung eines Behindertenheimes wurde eine entsprechende Anpassung der VELG erforderlich.

Wichtigste Änderung ist die Aufhebung der nach dem Grad der Hilflosigkeit gestaffelten Verordnungstaxen. Um die Finanzierung der einzelnen Heime während der laufenden Umsetzung jedoch nicht zu gefährden, wird diese Änderung - im Gegensatz zu den übrigen Anpassungen, welche sofort bzw. mit der formellen Genehmigung durch das Eidgenössische Departement des Innern wirksam werden - erst auf den 1. Januar 1999 in Kraft gesetzt.

Als weitere Neuerung bedarf der Eintritt in ein Behindertenwohnheim der Zustimmung durch das Erziehungsdepartement, sofern dafür kantonale Sozialleistungen beansprucht werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die über Ergänzungsleistungen und Beihilfen finanzierten Heimaufenthalte dem tatsächlichen Betreuungsbedarf der Behinderten entspricht. Ferner wurden die bisher auf verschiedene Departemente verteilten Zuständigkeiten im Behindertenbereich auch auf Verordnungsebene ganz dem Erziehungsdepartement zugeteilt.

Weitere Auskünfte

Bergita Kayser Tel. 267 86 39 Leiterin Amt für Sozialbeiträge Wirtschafts- und Sozialdepartement