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Verbesserung des regionalen Lastenausgleichs

Medienmitteilung

Regierungsrat

Beantwortung Anzug Emil Ehret CVP -- Der Lastenausgleich in der Region Basel ist verbesserungsfähig. Als Anbieter zahlreicher zentralörtlicher Leistungen ist es für den Kanton Basel-Stadt sehr wichtig dass im Rahmen der vorgesehenen Neuordnung des eidgenössischen Finanzausgleichs ein Lastenausgleichsartikel in die neue Bundesverfassung aufgenommen und dessen Umsetzung rasch realisiert wird.

Es ist eine Tatsache, dass die Bevölkerung der umliegenden Kantone und des benachbarten Auslandes von den Zentrumsleistungen Basels insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Bildung und Kultur, profitiert. Die Nettoausgaben für Basler Zentrumsleistungen werden zu über 80 Prozent vom Kanton selbst finanziert. Kostenintensive Zentrumsleistungen wie universitäre Medizin, Theater oder Universität werden allerdings lediglich zu rund einem Drittel von Einwohnerinnen und Einwohnern von Basel-Stadt genutzt. Angesichts der angespannten Finanzlage muss es Ziel sein, die externe Mitfinanzierung der Zentrumsleistungen besser und gerechter abzustützen.

Der interkantonale Lastenausgleich ist wesentlicher Bestandteil der gegenwärtigen Neuordnung des eidgenössischen Finanzausgleichs. Das neue Finanzausgleichsmodell sieht in bestimmten Bereichen zwingend eine interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich vor. Mit dem Lastenausgleich wird dafür gesorgt, dass öffentliche Leistungen, die über die Kantonsgrenzen hinweg erbracht werden, gestützt auf objektiv feststellbare Kosten und unter Berücksichtigung der Nutzenströme abgegolten werden. Dies verhindert, dass die einen Kantone von den Leistungen profitieren, während die andern die (finanziellen) Lasten tragen. Der interkantonale Lastenausgleich soll in einem neuen Verfassungsartikel zum Finanzausgleich verankert werden.

Zur Durchsetzung dieses Anliegens soll ein geeignetes Instrumentarium aufgebaut werden. Nach dem Prinzip "möglichst viel Gestaltungsfreiheit für die Kantone und deren Zusammenarbeitsformen, soviel Bund wie zum reibungslosen Funktionieren nötig" sind sowohl auf Bundes- als auch auf kantonaler Ebene rechtliche Bestimmungen auszuarbeiten. Dies ist die wesentliche Neuerung gegenüber heute, wo der Lastenausgleich auf Freiwilligkeit beruht und damit oft nur ungenügend zum Tragen kommt. Die Durchsetzung drängt sich nun auf Bundesebene auf, weil der interkantonale Lastenausgleich zu einem festen Bestandteil des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen werden soll.

Den Kantonen kommt die Rolle zu, die eigentliche materielle Ausgestaltung und Abwicklung der Zusammenarbeit festzulegen. Zur rechtlichen Verankerung des Lastenausgleichs werden auf kantonaler Ebene zwei Instrumente empfohlen: eine allgemein gültige interkantonale Rahmenvereinbarung und aufgabenspezifische interkantonale Verträge. Für den Kanton Basel-Stadt und die Nordwestschweiz stellen die vorgeschlagenen Instrumente zur Durchsetzung der interkantonalen Zusammenarbeit kein Novum dar. Die beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben seit über 20 Jahren in ihren Kantonsverfassungen einen gleichlautenden Partnerschaftsartikel, der die Zusammenarbeit innerhalb der Region fördern soll.

In der Vergangenheit hat die Suche nach Lösungen im regionalen Lastenausgleich für den Kanton Basel-Stadt aufgrund der vorhandenen Basis durchaus zu annehmbaren Resultaten geführt. Basel-Stadt hat jedoch bisher zu oft Leistungen aufgebaut, ohne die benachbarten Kantone bzw. Gemeinwesen genügend oder überhaupt in die Entscheidung miteinzubeziehen. Dies führte immer wieder zu Problemen und Diskussionen bei der Definition der abzugeltenden Leistungen und Kosten. Als Lehre für die Zukunft soll noch vermehrt mit einer bereits in der Entscheidungs- und Aufbauphase sichergestellten Mitbestimmung auswärtiger Nutzer leichter eine adäquate Mitfinanzierung oder gar eine Realteilung erreicht werden.

Weitere Auskünfte

Patrizio Agnetti Tel. 267 94 97 Finanzverwaltung Finanzdepartement