Vernehmlassung zu den bundesrätlichen Vorentwürfen der 11. AHV- und der 1. BVG-Revision
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat zum Vorentwurf zur 1. Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und zum Vorentwurf zur 11. AHV-Revision Stellung genommen. Die beiden Bundesvorlagen hängen eng zusammen.
Die 11. AHV-Revision sieht die finanzielle Konsolidierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um total 2,5 Prozent in zwei Etappen vor. Der Regierungsrat hält in seiner Vernehmlassungsantwort fest, dass er die Notwendigkeit von Zusatzfinanzierungen angesichts der steigenden Lebenserwartung und der sinkenden Lebensarbeitszeit erkennt. Die Anhebung der Mehrwertsteuer betrachtet er als akzeptable Lösung, weil damit die Arbeitskosten am wenigsten ansteigen.
Er begrüsst die Gleichbehandlung aller Beitragszahlerinnen und -zahler, denn durch die Abschaffung von Sonderregelungen für Selbständigerwerbende und erwerbstätige Rentnerinnen und Rentner werden Mehreinnahmen und eine grössere Beitragsgerechtigkeit möglich. Die Angleichung der Witwen- und Witwerrenten hält der Regierungsrat für richtig. Er betont aber die Notwendigkeit, Witwen über 50 Jahren nicht in die neue Regelung einzubeziehen und auch bei jüngeren mit einer Übergangsregelung Härtefälle zu vermeiden.
Sowohl beim Vorentwurf zur 11. AHV-Revision wie auch zur 1. Revision des BVG ist die Festsetzung des Rentenalters ein zentrales Thema. Der Regierungsrat hält jene Lösung, bei der für beide Geschlechter das Rentenalter von 65 Jahren angestrebt wird, für einen realistischen Weg, da dieser Vorschlag einerseits die steigende Lebenserwartung, andererseits die Situation im Arbeitsmarkt berücksichtigt.
Er begrüsst die Möglichkeiten zu früherer Pensionierung. Von den drei zur Wahl stehenden Finanzierungswegen betrachtet er die Rentenkürzung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation zum Zeitpunkt des Vorbezugs als sozial verträglichstes Modell. Als bildungs- und frauenfeindlich wird das Finanzierungsmodell, das eine Lebensarbeitszeit von 41 Jahren als Bedingung für den frühzeitigen Rentenbezug fordert, abgelehnt. Als sozial undifferenzierte Giesskannenlösung kommt auch die Variante von linearen versicherungstechnischen Kürzungen nicht in Frage.
Im BVG führt die Flexibilisierung des Rentenalters zu einer Vorverschiebung des Alterssparprozesses um drei Jahre, womit nicht mehr von 25 bis 65, sondern von 22 bis 62 kapitalbildende Beträge einbezahlt werden sollen.
Neben der Harmonisierung der beiden Gesetze wird in der beruflichen Vorsorge angestrebt, die Rentenhöhe zu erhalten. Der Regierungsrat empfiehlt dazu ein System der Gutschriftensätze, das ältere Arbeitnehmende nicht übermässig belastet, um ihre Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt nicht zu verschlechtern.
Bei der geplanten Weiterentwicklung der beruflichen Vorsorge spricht sich der Regierungsrat für eine Verbesserung bei kleinen Einkommen und Teilzeitstellen aus. Er weist aber gleichzeitig darauf hin, dass durch die finanzielle Mehrbelastung dieser durchaus wünschenswerten Lösung Arbeitsplätze ausgerechnet in den Bereichen gefährdet werden könnten, die man eigentlich fördern möchte.
Zur Teuerungsanpassung der Renten schlägt der Regierungsrat zusätzlich zu den bundesrätlichen Absichten vor, einen mindestens 50-prozentigen Teuerungsausgleich obligatorisch vorzuschreiben.
Abschliessend stellt der Regierungsrat fest, dass der grossen Problematik der Finanzierung dieser Anliegen grösste Beachtung geschenkt werden muss; eine Verteuerung der Arbeitskosten erachtet der Regierungsrat insbesondere für die vielen kleinen Unternehmen als kontraproduktiv.