Vor dem Bau einer Ausschaffungshaftanstalt im "Bässlergut"
MedienmitteilungRegierungsrat
Für die Planung und Erstellung eines Gebäudes für die Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft an der Freiburgerstrasse ("Bässlergut") beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat einen Kredit von total 12 Millionen Franken zu bewilligen wobei er aufgrund bisher gemachter Zusagen davon ausgeht dass diese Investition vom Bund übernommen wird. Gleichzeitig ersucht der Regierungsrat um eine Kreditgewährung von total 324 Millionen Franken für bauliche Massnahmen in der Vollzugsanstalt Schällemätteli wobei er auch hier mit Bundesbeiträgen von etwa 45 Prozent des Gesamtbetrages rechnet.
Drei Gründe sind es im wesentlichen, welche den Regierungsrat dazu veranlassen, auf dem "Bässlergut" ein Gebäude für die Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft erstellen zu lassen:
Zunächst zeigen die Erfahrungen beim Vollzug des Bundesgesetzes über Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht, dass die Papierbeschaffung zwecks Weg- oder Ausweisung bei gewissen Staatsangehörigen zunehmend mühsamer und zeitraubender geworden ist, was bei den betreffenden Personen zu einer längeren Dauer der Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft führt. Zum zweiten vollzieht der Kanton Basel-Stadt seit dem 1. Januar 1996 namens der Eidgenossenschaft die sich aus dem Staatsvertrag über das neue Rückübernahmeabkommen Deutschland/Schweiz ergebenden Verpflichtungen, zu denen unter anderem auch die Sicherstellung einer bevorstehenden Wegweisung von nicht aufenthaltsberechtigten Personen gehört. In aller Regel folgen solchen Rückübernahmen mehr oder weniger lang dauernde Ausschaffungshaften. Im übrigen beabsichtigt auch der deutsche Vertragspartner, eine grenznahe Zentralstelle zur Durchführung des Rückübernahmeabkommens mit der Schweiz einzurichten. Diese soll in Weil am Rhein gegenüber der Bundesempfangsstelle für Asylsuchende auf dem "Bässlergut" zu liegen kommen.
Die Erstellung einer eigenständigen Ausschaffungshaftanstalt ist zum dritten aber vor allem auch deshalb unumgänglich, weil dem Kanton Basel-Stadt bisher für die Unterbringung von Administrativhäftlingen lediglich die Vollzugsanstalt Schällemätteli (männliche Personen) und das Untersuchungsgefängnis Waaghof (weibliche Personen) zur Verfügung stehen. Beide Unterbringungsorte - vor allem die Vollzugsanstalt Schällemätteli - erfüllen jedoch die gesetzlich geforderten Haftbedingungen für Ausschaffungshaften nicht in genügender Weise.
Das bauliche Konzept sieht vor, in je zwei Gebäudeflügeln im ersten und im zweiten Obergeschoss insgesamt vier Gruppen à zwölf Ausschaffungshäftlinge unterzubringen, wobei pro Gruppe je vier Einer-, zwei Zweier- und eine Viererzelle eingerichtet werden sollen. Beim für das "Bässlergut" beantragten Kredit handelt es sich um einen Übergangskredit im Sinne einer Vorfinanzierung, da die Planungs- und Erstellungskosten des Bauvorhabens abzüglich eines Pauschalbetrages von 200'000 Franken sowie lokaler Gebühren fast vollständig vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement übernommen werden.
Bei den beantragten baulichen Massnahmen für das Gefängnis Schällemätteli geht es zur Hauptsache um die Fortführung der bereits in den Jahren 1989 bis 1991 erfolgten Sanierungs- und Umbauarbeiten der Gesamtanlage sowie des Flügels III (Zellentrakt). In diesem Sinne soll nun auch der Flügel II dem für den Strafvollzug geltenden baulichen Standard angepasst werden. Nach dem Bau der neuen Ausschaffungshaftanstalt ist vorgesehen, den Flügel l (bisher Unterbringung der Personen in Ausschaffungs- und Vorbereitungshaft) zu schliessen beziehungsweise nur noch als Notunterkunft zu verwenden.
Mit der Erstellung eines Gebäudes für die Ausschaffungshaft sowie dem Vollzug der vorgeschlagenen baulichen Massnahmen in der Vollzugsanstalt Schällemätteli wird zudem das seit 1994 von den zuständigen Behörden verfolgte Ziel endgültig erreicht, sowohl die Vollzugs- beziehungsweise Untersuchungshäftlinge als auch die verschiedenen ausländischen Insassenkategorien getrennt unterzubringen.