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Vorgängige Betreibung senkt Zahl der Bussenumwandlungen nicht

Medienmitteilung

Regierungsrat

Beantwortung Anzug Dr. Rudolf Rechsteiner und Konsorten SP -- Die Zahl der Umwandlungen von Bussen in Haft nimmt trotz vorgängiger Betreibung der Gebüssten nicht ab. Dies zeigten Erfahrungen des Strafgerichts das seine Praxis bezüglich Betreibungen und Umwandlungen während zweier Jahre verändert hat.

In seiner Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss weist der Regierungsrat darauf hin, dass trotz vorgängiger Betreibung der Gebüssten die Zahl der Bussenumwandlungen nicht abgenommen hat. Die Anzugsteller waren davon ausgegangen, dass sich gegen 2 Millionen Franken jährlich einsparen liessen, wenn vor jedem Bussenumwandlungsbeschluss ein Betreibungsverfahren eingeleitet würde.

Aufgrund dieses parlamentarischen Vorstosses änderte das Strafgericht seine Praxis und leitete von Ende 1995 bis Ende 1997 bei sämtlichen nicht bezahlten Bussen zuerst eine Betreibung und erst danach das Umwandlungverfahren ein.

Die Mehrheit der Gebüssten jedoch, die weder auf einen Strafbefehl noch auf eine Mahnung reagierten, liessen sich auch durch einen Zahlungsbefehl nicht zur Bezahlung der Busse bewegen. Es erstaunt deshalb nicht, dass die Zahl der Umwandlungsbeschlüsse nicht zurückgegangen ist. Durch die neue Praxis wurde infolgedessen kein Geld eingespart.

Im Gegenteil, die Betreibungsgebühren stiegen massiv an. Zudem musste das Strafgericht eine Arbeitskraft für die zusätzlichen Betreibungen einstellen, obwohl im EDV-Bereich Verbesserungen realisiert worden waren. Auch beim Betreibungsamt fiel zusätzliche Arbeit an.

Aufgrund dieser Erfahrungen hat das Strafgericht seine Praxis wieder geändert und wandelt Bussen bis zu 200 Franken direkt um. Bei Bussen über 200 Franken wird dagegen grundsätzlich ein Betreibungsbegehren gestellt. Eine solche Praxis ist entgegen der Formulierung im Anzug gesetzlich zulässig.

Von den in Haft umgewandelten Bussen wird schliesslich nicht einmal ein Zehntel tatsächlich verbüsst, da die Busse meistens dann noch bezahlt wird. Die aufgrund der Bussenumwandlungen tatsächlich angefallenen Hafttage machen daher durchschnittlich im Jahr nicht einmal einen Drittel der im Anzug genannten 10‘000 Tage aus.

Weitere Auskünfte

Bruno Lötscher, Departementssekretär Leiter Rechtsabteilung Justizdepartement Tel. 267 80 35