Waaghof: Verbesserungen im Sicherheitsbereich
MedienmitteilungRegierungsrat
Im Sicherheitsbereich im Gebäude des neuen Untersuchungsgefängnisses und der Staatsanwaltschaft sind Verbesserungen notwendig: Zu diesem Schluss kommt eine interdepartementale Arbeitsgruppe die vom Regierungsrat eingesetzt worden war und die sich von einem externen Sachverständigen beraten liess.
Der Waaghof, in dem das Untersuchungsgefängnis, die Staatsanwaltschaft und ein Posten der Kantonspolizei untergebracht sind, wurde im August 1995 bezogen. Schon bald nach Inbetriebnahme zeigten sich verschiedene konzeptionelle und bauliche Defizite insbesondere im Gefängnisbereich. Nach mehreren Ausbruchversuchen, einem erfolgreichen Ausbruch sowie einem folgenschweren Einbruch in den Gebäudeteil der Staatsanwaltschaft im Dezember 1996 beauftragte der Regierungsrat eine interdepartementale Arbeitsgruppe, das gesamte Sicherheitskonzept nochmals gründlich zu überprüfen und Vorschläge für eine Optimierung auszuarbeiten. Dies geschah in Zusammenarbeit mit einem externen Sicherheitsexperten.
Im nun vorliegenden Bericht sind für zusätzliche Sicherheitsmassnahmen Kosten in Höhe von rund 1,6 Millionen Franken ausgewiesen. Die Gründe für diese Nachbesserungen liegen einerseits in Fehleinschätzungen bei der seinerzeitigen Entwicklung des Sicherheitskonzeptes. Die Sicherheitsplanung wurde von einer externen Firma durchgeführt. Seitens der Bauherrschaft wurde eine spezielle Arbeitsgruppe mit der Aufgabendefinition und der Überwachung der Arbeit des Sicherheitsexperten betraut. Andererseits weist die Arbeitsgruppe darauf hin, dass sich ein vergleichbarer nachträglicher Optimierungsbedarf im Sicherheitsbereich bei den meisten Gefängnisneubauten ergibt, da verschiedene Sicherheitsmassnahmen und Betriebsabläufe erst in der Praxis richtig überprüft werden können.
Mit der Genehmigung dieser zusätzlichen Massnahmen im Sicherheitsbereich, die zu einer entsprechenden Überschreitung des Baukredites führen, hat der Regierungsrat auch von der provisorischen Bauabrechnung für den Neubau Kenntnis genommen. Diese geht - bei einem bewilligten Kredit von 59,35 Millionen Franken - von einer Überschreitung von rund 17,3 Millionen Franken aus. Die Gründe hierfür sind einerseits die Teuerung während der Planungs- und Bauzeit sowie die zwischenzeitlich erfolgte Einführung der Mehrwertsteuer. Dies verursachte Mehrkosten in der Höhe von 9,3 Millionen Franken. Andererseits entstanden Mehrausgaben auf Grund von unumgänglichen Projektänderungen und unvorhersehbaren Massnahmen im Umfang von rund 8 Millionen Franken. Zusammen mit den nun beschlossenen Sicherheitsmassnahmen muss deshalb gegenüber dem seinerzeitigen Baukredit mit Mehrkosten in Höhe von rund 19 Millionen Franken gerechnet werden.