Weitere Akutbettenreduktion in den Basler Spitälern auf den 1. Januar 1999
MedienmitteilungRegierungsrat
Die Umsetzung der Spitalplanung macht Fortschritte. Auf den 1. Januar 1999 kann der Akutbettenbestand weiter reduziert werden und zwar über das beim Erlass der Spitallisten im November 1997 deklarierte Mass hinaus. Dies bedingt Änderungen in den Spitallisten welche die Regierungen beider Basler Kantone heute beschlossen haben.
Anfang November 1997 haben die Regierungen beider Basler Kantone die bedarfsgerechte Versorgungsplanung für den stationären Behandlungsbereich genehmigt und die Spitallisten fristgerecht auf den 1. Januar 1998 erlassen. Das laufende Jahr stand nun im Zeichen der Umsetzung der Spitalplanung. Die dabei erzielten Fortschritte sind grösser als ursprünglich erwartet. Deshalb erfahren die Spitallisten auf den 1. Januar 1999 verschiedene Änderungen.
Stand der Umsetzung der gemeinsamen Spitalplanung im Bereich der somatischen Akutmedizin und Änderungen in der Spitalliste von Basel-Stadt und Basel-Landschaft
Gemäss gemeinsamer Spitalplanung für die beiden Kantone muss das stationäre Leistungsangebot im Bereich der somatischen Akutmedizin bis Ende des Jahres 2002 restrukturiert werden. Dabei sind gegenüber 1995 insgesamt 627 somatische Akutbetten abzubauen.
Wie vorgesehen bauen die staatlichen und die nicht beschwerdeführenden privaten Spitäler im Rahmen des ersten Abbauschritts in beiden Kantonen bis Ende 1998 (gegenüber Ende 1995) insgesamt 275 Akutbetten ab. Ob der erste Abbauschritt voll realisiert werden kann, hängt von den immer noch ausstehenden Beschwerdeentscheiden des Bundesrats ab, der über die Nichtaufnahme der Josefsklinik und der Ergolzklinik in die gemeinsame Spitalliste zu entscheiden hat. Diese beiden Kliniken sind - zumindest bis der Bundesrat entschieden hat - berechtigt, weiterhin Leistungen zu Lasten der Grundversicherung abzurechnen, auch wenn sie ab dem 1. Januar 1999 formell nicht mehr in der gemeinsamen Spitalliste figurieren.
Im Verlaufe dieses Jahres hat sich gezeigt, dass auf den 1. Januar 1999 zusätzlich erste Massnahmen des zweiten Abbauschritts umgesetzt werden können. Damit erhöht sich der gesamte Akutbettenabbau gegenüber Ende 1995 um 88 auf total 363 Einheiten.
Die Erreichung aller Planungsziele bis ins Jahr 2002 setzt im Rahmen des zweiten Abbauschritts zusätzliche, tiefergreifende Strukturanpassungen voraus. Im Kantonsspital kann mit der Integration der universitären Wahlorthopädie in den sanierten Westflügel des Klinikums 1-West im Jahre 2002 eine weitere Konzentration der hochspezialisierten Zentrumsmedizin erfolgen. Mit dieser Integration verbunden ist ein Abbau von knapp 70 Akutbetten.
Eine verstärkte Zusammenarbeit zeichnet sich zwischen dem Kantonsspital Basel, dem St. Claraspital und dem Gemeindespital Riehen ab. Damit können eine intensivere Zusammenarbeit zwischen den Chefarztspitälern, eine Reduzierung von Doppelspurigkeiten und die Bildung von Schwerpunkten erreicht werden.
Um den massiven Akutbettenabbau teilweise zu kompensieren, werden (wie im November 1997 angekündigt) auf der Basis von verbindlichen Behandlungskonzepten auf den 1. Januar 1999 im Bereich Rehabilitation neue Angebote geschaffen, und zwar 53 Betten im Bethesda-Spital und im Merian Iselin-Spital; ausserdem wird das Angebot der Palliativmedizin - in Ergänzung zu den bereits bestehenden Kapazitäten im Hildegard-Hospiz - erweitert (Bethesda-Spital; 14 Betten).
Neu hinzu kommt die Umwandlung von 14 Rheumatologie-Akutbetten in Rehabilitationsbetten im Felix Platter-Spital. Ausserdem können im Felix Platter-Spital auf den 1. Mai 1999 vorerst 55 Geriatriebetten in Pflegeheimbetten umgewandelt werden. Im Gegensatz zu den Massnahmen in den Belegspitälern und im Hildegard-Hospiz sind die Massnahmen im Felix Platter-Spital in der gültigen Basler Spitalliste noch nicht berücksichtigt. Entsprechende Änderungen treten in der Rehabilitation am 1. Januar 1999 und bei den Pflegeheimbetten am 1. Mai 1999 in Kraft.
Zwei weitere Änderungen in der Spitalliste stehen im Zusammenhang mit der Realisierung des Universitäts-Kinderspitals beider Basel auf den 1. Januar 1999: Die ausgegliederte Basler Kinder- und Jugendpsychiatrie figuriert neu als eigenständige Institution in der Liste. Der unveränderte Leistungsauftrag des Kinderspitals Basel im Bereich Rehabilitation wird auf das Universitäts-Kinderspital beider Basel übertragen.
Der ausführliche "Bericht des Sanitätsdepartements Basel-Stadt zum Stand der Umsetzung der Spitalplanung und den Änderungen in den Spitallisten per 1. Januar 1999" sowie die neugefassten Spitallisten können im Departementssekretariat des Sanitätsdepartementes (Sekretariat Planung, Tel. 267 95 05) angefordert werden.