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MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem
- einer Änderung der Verordnung über die Ergänzungsleistungen (VELG) zugestimmt. Dank dieser Änderung kann auf künftige Anpassungen der kantonalen Verordnung verzichtet werden, wenn der Bund die AHV/IV-Renten anpasst. Gleichzeitig hat der Regierungsrat beschlossen, im Jahre 1999 keine Teuerungszulage zur kantonalen Beihilfe zur AHV und IV an zu Hause Wohnende auszurichten. Die durchschnittliche Jahresteuerung betrug gemäss dem Basler Index der Konsumentenpreise im Jahr 1997 bis Oktober 1998 lediglich 0,54 Prozent. Bei den kantonalen Beihilfen handelt es sich um eine kantonale Zusatzleistung zur AHV/IV. (Auskunft: Bergita Kayser Schmutz, Leiterin Amt für Sozialbeiträge, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 267 86 39).
- beschlossen, dass bei kurzfristigen Abmeldungen für die Führer- und Fahrzeugprüfungen ab 1. Januar 1999 neu eine Gebühr zu entrichten ist. Erfolgt die Abmeldung für eine Führer- bzw. Führerinprüfung nicht spätestens fünf Arbeitstage, für eine Fahrzeugprüfung nicht spätestens drei Arbeitstage vor dem festgesetzten Termin, müssen ab 1. Januar 1999 50 Prozent der ordentlichen Gebühr entrichtet werden. Die Vereinbarung über die Gebühren der Motorfahrzeugprüfstation beider Basel wird entsprechend geändert. Der Regierungsrat Basel-Landschaft hat die Änderung der Vereinbarung bereits genehmigt. (Auskunft: Marco Mighali, jur. Adjunkt Verkehrsabteilung, Tel. 267 79 83).
- einer Änderung zur Verordnung zum Gesetz über Wahlen und Abstimmungen zugestimmt. Aufgrund der Zunahme der schriftlichen Stimmabgabe und des starken Rückgangs der persönlichen Stimmabgabe ist es nicht mehr sinnvoll, in der Verordnung die Zahl der Wahllokale und deren Öffnungszeiten ausdrücklich festzulegen. Künftig soll das Polizei- und Militärdepartement auch die Zahl der Wahllokale entsprechend den Bedürfnissen der Bevölkerung und deren Abstimmungsverhalten festlegen. Die Kompetenz für die Festlegung der Öffnungstage und der Öffnungszeiten für das Abstimmungswochenende hat der Regierungsrat für die Stadt dem Polizei- und Militärdepartement und für die Landgemeinden den Gemeinderäten erteilt. Die Information über die Wahllokale und deren Öffnungszeiten wird mit den Wahl- und Abstimmungsunterlagen sichergestellt. Diese Verordnungsänderung tritt nach der Genehmigung durch den Bund in Kraft. (Auskunft: Doris Moser Tschumi, Einwohnerdienste, Wahlen und Abstimmungen, Tel. 267 70 47).
- einen Planungskredit von rund 100'000 Franken für die Überarbeitung der Pläne zur Sanierung und Umgestaltung der Abteilung 12 im Friedhof Hörnli freigegeben. Nachdem der Grosse Rat im Januar 1998 die Vorschläge der Regierung zur Sanierung und Umgestaltung des Friedhofs Hörnli zurückgewiesen hatte, nahm das Baudepartement mit der Gemeinde Riehen und der Naturschutzkommission Basel-Stadt Gespräche auf. Die hauptsächlichen Änderungen betreffen die Dimensionierung des Urnengebäudes sowie weitergehende Schutz- und Ausgleichsmassnahmen im Bereich Natur- und Landschaftsschutz. Ziel der Überarbeitung ist es, die Eingriffe und Auswirkungen der Umgestaltung so minim wie möglich zu halten, und gleichzeitig das neue Urnenfriedhof-Konzept umsetzen zu können. Das überarbeitete Projekt soll im Frühjahr 1999 dem Grossen Rat zur Wiedererwägung vorgelegt werden. (Auskunft: Emanuel Trueb Amtsleiter Stadtgärtnerei und Friedhöfe, Baudepartement; Tel. 267 67 38; Thomas Gerspach, Stadtgärtnerei und Friedhöfe, Grünplanung, Baudepartement, Tel. 267 69 45).
- der vom Kanton Basel-Landschaft bereits letzte Woche beschlossenen und kommunizierten Subventionierung der Aidshilfe beider Basel und der "Frauen-OASE" ebenfalls zugestimmt. Der baselstädtische Regierungsrat hat den entsprechenden Kreditantrag zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. Ergänzend ist aus baselstädtischer Sicht festzuhalten, dass der Verein "frau sucht gesundheit" vom Kanton Basel-Stadt jährlich 156'000 Franken erhalten soll. Darin eingeschlossen ist ein Betrag von 26'000 Franken für das Projekt "Frauenspezifische Beratung und Begleitung sowie Überführung in Ausstiegshilfen und Substitionsprogramme und psychologische Begleitung von Frauen in Substitionsprogrammen". Die Erhöhung der jährlichen Subvention wurde notwendig, nachdem der von einer privaten Institution als Starthilfe gewährte Beitrag für dieses Projekt nicht mehr erneuert wurde. (Auskunft: Urs Höchle, juristischer Adjunkt. Sanitätsdepartement, Tel. 267 95 11).
- Brigitte Jost.
- Dipl. Ing. Jürgen Lange.