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MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem
- in einer Vernehmlassung zuhanden des Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartementes zum Entwurf einer Gebührenverordnung des Bundesamtes für Wasserwirtschaft Stellung genommen. Der Entwurf beinhaltet drei Gebührenarten, welche alle vom Amt erbrachten Dienstleistungen abdecken (Konzessions- und Bewilligungsgebühren, Aufsichtsgebühren, Verwaltungsgebühren). Der Regierungsrat unterstützt grundsätzlich die Bemühungen des Bundes zur Sanierung der Bundesfinanzen. Er ist jedoch der Ansicht, dass heute alle zusätzlichen Belastungen der Wasserkraft kritisch geprüft werden müssen und wenn immer möglich Lösungen gesucht werden sollten, die die Konkurrenzfähigkeit dieses einheimischen Energieträgers, insbesondere im Hinblick auf die Liberalisierung der Strassenmärkte, nicht weiter beeinträchtigen. Falls auf die beabsichtigte Gebührenerhöhung nicht verzichtet werden kann, so befürwortet der Regierungsrat eine Lösung mit Pauschalansätzen. (Auskunft: Ernst Stocker, Leiter Energie- und Wasserbeschaffung, IWB, Telefon 275 51 26);
- die revidierte Verordnung über die Pflichtstundenzahl der Lehrkräfte verabschiedet und damit einige rechtliche Anpassungen vorgenommen, die durch die Schulreform notwendig geworden sind. Im alten Schulsystem haben Lehrkäfte für die Sekundarstufe II auch an den Unterstufenklassen der Gymnasien unterrichtet. Die Pflichtstundenzahl wurde dabei in einer sogenannten Mischpensenverordnung geregelt. Durch die Schulreform ist die Gymnasialdauer auf fünf Jahre verkürzt worden. An den Gymnasien unterrichten nun in der Regel Lehrkräfte für die Sekundarstufe II, während an der Orientierungs- und an der Weiterbildungsschule Lehrkräfte für die Sekundarstufe I tätig sind. Diese Entflechtung hat es dem Regierungsrat ermöglicht, die Verordnung über die Pflichtstundenzahl dem entsprechenden Text im neuen Schulgesetz anzupassen. (Auskunft: Dr. Thomas Bürgi, Ressortleiter Schulen, Erziehungdepartement, Tel 267 61 79);
- Grossratsbeschluss vom 10. Dezember 1997 betreffend das Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie über die Ausrichtung von kantonalen Beihilfen (EG/ELG),
- Grossratsbeschluss vom 10. Dezember 1997 betreffend das Gesetz betreffend Erhöhung der Pflichtstundenzahl für Lehrkräfte an den Basler Schulen,
- Grossratsbeschluss vom 10. Dezember 1997 betreffend das Gesetz über die Besteuerung der Motorfahrzeuge, (Auskunft: Doris Moser Tschumi, Einwohnerdienste, Ressort Wahlen und Abstimmungen, Tel. 267 70 57);
- Prof. Dr. phil. Rudolf Striebel, Präsident,
- Dr. Max Salm,
- Prof. Dr. phil. Jacques Forster,
- Jörg Schwarzenbach, lic iur,
- Prof. Dr. phil. Roland Gisler,
- Prof. Dr. med. Felix Gutzwiler,
- Prof. Dr. med. Werner Stauffacher,
- Prof. Dr. Jacques Louis,
- Anne-Christine Clottu-Vogel, Ethnologin,
- Prof. Dr. med. Catherine Nissen Druey;
- Irène Thiriet;
- Françoise Gerhart, lic. iur, als Nachfolgerin von Werner Plattner als Leiterin Lehraufsicht im Amt für Berufsbildung und Berufsberatung gewählt.