Anpassungen in der Verordnung zum Verzeigungsverfahren
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat eine Teilrevision der Verordnung über die Verfolgung von Straftaten im Verzeigungsverfahren und des im Anhang enthaltenen Verzeichnisses der Verzeigungsbehörden beschlossen.
Seit gut einem Jahr ist die Verordnung über die Verfolgung von Straftaten im Verzeigungsverfahren und das im Anhang enthaltene Verzeichnis der Verzeigungsbehörden wirksam. Beide haben sich in der Praxis gut bewährt. Dennoch drängte sich aufgrund mehrerer Gesetzes- und Verordnungsänderungen auf Bundes- und Kantonsebene, sowie wegen einiger zweckmässiger Umverteilungen von Zuständigkeiten innerhalb der Behörden eine Teilrevision der Verordnung und des Verzeichnisses auf. Die nun vom Regierungsrat beschlossene Teilrevision der Verordnung und des im Anhang enthaltenen Verzeichnisses werden sofort wirksam.
Verschiedene Änderungen wurden beispielsweise erforderlich, damit die Kantonspolizei die im neuen eidgenössischen Waffengesetz genannten Delikte verfolgen kann.
Der Regierungsrat hat am 16. Dezember 1997 die Verordnung über die Verfolgung von Straftaten im Verzeigungsverfahren sowie das dazugehörige Verzeichnis der Verzeigungsbehörden erlassen. Darin sind einerseits die im Verzeigungsverfahren zu verfolgenden Vergehen und andrerseits die zur Verfolgung der Übertretungen und Vergehen zuständigen Behörden aufgeführt. Diese Verordnung wurde auf den 1. Januar 1998 wirksam.