Aufhebung der Billettsteuer - weitere wichtige Massnahme zur Förderung des Kultur- und Wirtschaftsstandorts Basel
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat das Billettsteuergesetz aufzuheben. Die Billettsteuer die auf nahezu allen Vorführungen und Veranstaltungen im kulturellen und sportlichen Sektor sowie im sonstigen Vergnügungs- und Unterhaltungsbereich erhoben wird soll ersatzlos abgeschafft werden.
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, die Billettsteuer aufzuheben. Diese Steuer stellt für die Veranstalter und den gesamten Wirtschafts- und Kulturstandort Basel einen Wettbewerbsnachteil dar. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass der Verzicht auf die Billettsteuer den Wirtschafts- und Kulturstandort Basel fördert.
Dieser Entscheid ist dem Regierungsrat nicht leicht gefallen; dies insbesondere wegen dem damit verbundenen Einnahmenausfall, selbst wenn dieser sinkende Tendenz aufweist. So sind anstelle der gänzlichen Aufhebung der Billettsteuer auch verschiedene andere Möglichkeiten intensiv geprüft worden: Beispielsweise eine lineare Reduktion des Steuersatzes, ein reduzierter Steuersatz nach einer gewissen ununterbrochenen Spieldauer eines einzelnen Stücks oder ein degressiver Steuersatz. Mit diesen Massnahmen hätten allerdings die eigentlichen Grossveranstalter nicht zurückgewonnen werden können.
Die Beschränkung der Billettsteuer auf die Lichspieltheater oder die Erhebung einer besonderen Kinosteuer fällt für den Regierungsrat nach eingehender Diskussion vor allem aus Gründen der Rechtsgleichheit ausser Betracht.
Durch den Wegfall der Billettsteuer verspricht sich der Regierungsrat eine Wiederbelebung der Szene, indem abgewanderte Veranstaltungen zurückkommen bzw. neue Veranstaltungen wieder nach Basel finden. Bei den vom Staat subventionierten Kulturinstitutionen war die Billettsteuer bei den Subventionsverhandlungen jeweils ein Thema, da diese einen Kostenfaktor darstellen und den Eigenfinanzierungsgrad schmälern. Mit dem Wegfall der Steuer verbleiben diesen Veranstaltern höhere Einnahmen, die deren finanziellen Handlungsspielraum erhöhen.
Der Regierungsrat will den zahlreichen kulturellen Institutionen, die kleinere Subventionen erhalten, diesen Handlungsspielraum belassen. Dieser zusätzliche Kulturförderungs-Beitrag beläuft sich auf insgesamt rund eine halbe Million Franken.
Bei den hochsubventionierten privaten Kulturträgern - das Theater Basel und die Stiftung Basler Orchester lieferten 1996 rund 1,5 Millionen Franken Billettsteuern ab - beabsichtigt der Regierungsrat hingegen, diese stille Subventionserhöhung bei den derzeit laufenden Subventionsverhandlungen mit zu berücksichtigen. Die Ertragssteigerung, welche die Abschaffung der Billettsteuer bis zum Ablauf der jetzigen Subventionsperioden ermöglicht, soll jedoch auch den grossen Subventionsempfängern im Sinne eines zusätzlichen Förderbeitrages belassen werden.
Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben und der Tatsache, dass durch den Wegfall einnahmestarker Veranstaltungen in den letzten Jahren rund 6 Millionen Franken Mindereinnahmen resultierten, beträgt der Einnahmenausfall aus dem Verzicht auf die Billettsteuer rund 4,3 Millionen Franken (Basis 1996). Mit Blick auf die positiven Auswirkungen, insbesondere die Belebung und Förderung der Kultur und der damit einhergehenden Wirtschaftsförderung, ist diese Massnahme dennoch gerechtfertigt.
Mit diesem Antrag des Regierungsrates an den Grossen Rat wird auch das Anliegen eines parlamentarischen Vorstosses von Dr. Roman Geeser (FDP) erfüllt.