Ausbauprogramm für den regionalen öffentlichen Verkehr
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat sieht auch für die kommenden Jahre zahlreiche Massnahmen zur Attraktivitätssteigerung des regionalen öffentlichen Verkehrs (öV) vor. Dies legt er in seinem Bericht zur Weiterführung des Ausbauprogramms für den regionalen öV zuhanden des Grossen Rates in einer Gesamtsicht dar.
Im «Regierungsprogramm 1997 - 2000» hat der Regierungsrat im Politikbereich «Verkehr» die Verbesserung der Lebensqualität für die Bevölkerung des Kantons Basel-Stadt als generelles strategisches Ziel gesetzt. Grosse Bedeutung hat dabei ein qualitativ hochstehendes Angebot von Tram, Bus und Bahn.
Der Regierungsrat hat nun eine Gesamtsicht über den Stand, die Ziele und die geplanten Massnahmen im öffentlichen Verkehr vorgelegt. Grosse Bedeutung wird dabei der Funktion Basels als Verkehrsdrehscheibe im internationalen und nationalen Personenfernverkehr wie auch im Regionalverkehr (Regio-S-Bahn) beigemessen. Ebenso wichtig ist die Gewährleistung der Transportkette durch eine verbesserte Anbindung mit dem lokalen Tram- und Busnetz (EuroVille, Badischer Bahnhof, Bahnhof St.Johann). Aus diesem Grund werden im Bericht auch diejenigen Bereiche behandelt, die über den regionalen öffentlichen Verkehr im engeren Sinne hinausgehen.
Ziele und Massnahmen
Für den regionalen öV gelten für die kommenden Jahre unter anderem folgende Schwerpunkte:
- Eine fristgerechte Verwirklichung des partnerschaftlichen Gesamtvorhabens EuroVille mit den entsprechenden Teilprojekten. Damit wird der Bahnhofs Basel SBB als Knotenpunkt im nationalen und internationalen Personenfernverkehr aufgewertet.
Im nationalen Personenfernverkehr steht für Basel die rasche und fristgerechte Verwirklichung der für Bahn 2000 und AlpTransit konzipierten Angebote im Vordergrund (mit stündlichen Nonstop InterCity nach Zürich, raschen Schnellzugsverbindungen nach der Westschweiz sowie via Gotthard und Lötschberg - teilweise durch Einsatz von Neigezügen). Im internationalen Personenfernverkehr hat die Sicherstellung des Anschlusses der Schweiz an das französische TGV-Netz via Basel oberste Priorität. Der Entscheid der französischen Regierung vom 29. Januar 1999, eine erste Etappe des TGV Est zu realisieren, ist ein erster Schritt. Der grössere Nutzen hinsichtlich kürzerer Fahrzeiten nach Paris und Südfrankreich - nicht nur für Basel, sondern für weite Teile der Schweiz - wird aber mit dem TGV Rhin-Rhône erzielt. Bei den ICE-Verbindungen Deutschland - Schweiz wiederum soll das Angebot bis zu einem durchgehenden Stundentakt verdichtet werden.
- Die etappenweise Realisierung eines trinationalen Regio-S-Bahnnetzes
Das Angebot im grenzüberschreitenden Regionalverkehr soll weiter entwickelt werden. Auf der sogenannten «Grünen Linie» Mulhouse - Basel - Frick ist mit dem Fahrplanwechsel der durchgehende Stundentakt vorgesehen. Zudem wird über die Verknüpfung des deutschen und schweizerischen Nahverkehrsnetzes verhandelt. Dies mit dem Ziel einer zweiten grenzüberschreitenden S-Bahnlinie von Zell im Wiesental nach Basel SBB (und möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt weiter ins Ergolztal).
- Verbesserungen auf dem Tram- und Busnetz (Angebotskonzept 1999)
Neben der bereits beschlossenen Einführung des 7 ½-MinutenTakts auf allen Tram- und Buslinien sind Netzoptimierung verbunden mit der Einführung von neuen grenzüberschreitenden Busverbindungen sowie der Einsatz von neuem benutzerfreundlichem Rollmaterial vorgesehen. Mit der bereits beschlossenen Anschaffung neuer Niederflur-Trams und -Busse erfolgt in den nächsten Jahren eine markante Qualitätssteigerung.
- Verbesserungen in der Tarifierung
Zusammen mit den ausländischen Partnern wird bei den grenzüberschreitenden Abonnements eine kundenfreundliche Tariflösung angestrebt.
- Eine Überprüfung der heutigen organisatorischen Zuständigkeiten und die Ausarbeitung eines neuen Gesetzes zur Förderung des öV
Die Kantone sind gemäss neuem Eisenbahngesetz hauptverantwortlich für den gesamten Regionalen Personenverkehr. Im Zusammenhang mit den geplanten Aktivitäten im Rahmen des Ausbauprogramms ist es notwendig, dass die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im Bereich des öV zwecks besserer Koordination und erhöhter Effizienz geprüft werden. Gleichzeitig sollen mit einem kantonalen öV-Gesetz die Förderungsmassnahmen für den öV auf eine neue einheitliche kantonale Rechtsgrundlage gestellt werden. Ausserdem soll für die BVB eine neue Rechtsgrundlage geschaffen werden. Der Regierungsrat sieht vor, im laufenden Jahr entsprechende Vorlagen dem Grossen Rat zu unterbreiten.
Kosten des Ausbauprogramms für den regionalen öV
Die Kosten für die in den Jahren 1999 - 2008 geplanten öV-Investitionen werden derzeit gemäss Investitionsprogramm (welches alle Investitionen im Umfang von über Fr. 200'000.- enthält) auf insgesamt zwischen 300 und 400 Millionen Franken veranschlagt. Der jährliche Plafonds für Investitionsvorhaben ist derzeit im Politikbereich ÖV auf 50 Millionen Franken festgesetzt worden. Je nach Umfang und Interessenlage des einzelnen Projekts wird zudem eine massgebliche Mitfinanzierung durch in- und ausländische Partner erwartet, so beispielsweise im Rahmen von EuroVille oder bei der Roten Linie (oder Regio-S-Bahn).