Basler Spitalverträge für 2000 unter Dach
MedienmitteilungRegierungsrat
Die Basler Spitalverträge für das Jahr 2000 sind unter Dach: Der Regierungsrat genehmigte die für ein Jahr geltenden Verträge zwischen den staatlichen und nicht-staatlichen Spitälern einerseits und dem Kantonalverband Baselstädtischer Krankenversicherer andererseits im stationären im teilstationären Bereich (Tageschirurgie) und in der ambulanten Spitalversorgung. Die Gesamtkosten der Krankenversicherer werden durch ein "Globalbudget" begrenzt.
Die Spitalverträge zwischen den staatlichen sowie den nicht-staatlichen Spitälern und dem Kantonalverband Baselstädtischer Krankenversicherer regeln die Entschädigung, die Krankenversicherer an die Spitäler für die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt zu bezahlen haben. Gemäss Krankenversicherungsgesetz haben die Krankenversicherungen maximal fünfzig Prozent der Betriebskosten zu übernehmen; dabei werden die Kosten für Investitionen sowie Lehre und Forschung ausgeklammert. Der Vertrag im spitalambulanten Bereich regelt auch die Leistungsabgeltung für nicht im Kanton wohnende Patientinnen und Patienten.
Mit der vor zwei Jahren neu eingeführten globalen Limitierung der Gesamtausgaben für den stationären und teilstationären Vertragsbereich wurde erstmals neben der eigentlichen Preis(neu-)festsetzung auch das Mengenelement verstärkt mit in die Betrachtungen einbezogen. Auf den neuen Spitalvertrag 2000 hin konnte dieser "Globalbudgetmechanismus" im gegenseitigen Einvernehmen unter den Tarifpartnern nun in einem zweiten Schritt erweitert werden. So beinhaltet das neu vereinbarte "Globalbudget" auch die Grundversicherungsbelastung aus Hospitalisationen zusatzversicherter Patientinnen und Patienten (sog. Sockelbetrag bei Behandlungen in Halbprivat- und Privatabteilungen). Im Weiteren ist der gesamte teilstationäre Leistungsbereich - insbesondere der Bereich der Tageschirurgie - nun vollständig in das "Globalbudget" einbezogen worden. Der feststellbare Mengenzuwachs in diesem Sektor muss somit in anderen (stationären) Leistungsbereichen kompensiert werden. Auf dieser erweiterten Basis haben die Vertragspartner für das Jahr 2000 im stationären und teilstationären Bereich eine globale Limitierung der Gesamtausgaben der Krankenversicherer in Höhe von 148.0 Millionen Franken vereinbart.
Bereits seit einiger Zeit wird bekanntlich auf gesamtschweizerischer Ebene an der Gesamtrevision des Arzttarifs sowie des Spitalleistungskataloges gearbeitet. Aktuell laufen die Vorarbeiten zur Einführung des neu erarbeiteten Tarifwerks (TarMed). Der Einführungszeitpunkt dieser neuen Tarifstruktur, die im ambulanten Leistungsbereich integral zur Anwendung kommen wird, musste bereits mehrmals verschoben werden. Aktuell ist davon auszugehen, dass der TarMed per 1.1.2001 eingeführt wird. In Kenntnis dieser Situation haben die Tarifpartner für den Basler Spitalvertrag (ambulanter Teil) beschlossen, am bestehenden Vertrag 1999 mehr oder weniger unverändert auch für das Jahr 2000 festzuhalten und vorerst die weitere Entwicklung im TarMed-Projekt abzuwarten.
Das Sanitätsdepartement, das die Spitalvertrags-Verhandlungen leitete, wertet die Verhandlungsergebnisse aus gesundheitspolitischer Sicht als positiv. Trotz markant unterschiedlichen Interessen der Verhandlungspartner in einem schwierigen Umfeld ist es wiederum gelungen, in einem konstruktiven Gesprächsklima eine tragfähige Gesamtlösung zu erarbeiten. Mit der Limitierung der Gesamtausgaben im stationären und teilstationären Bereich haben die Vertragspartner ein Instrument geschaffen, das Sicherheit schafft und die Ausgaben der Versicherer in diesen Vertragsbereichen stabilisiert hat.