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Der Regierungsrat unterstützt die flankierenden Massnahmen zur Einführung des freien Personenverkehrs

Medienmitteilung

Regierungsrat

(Vernehmlassungsantwort) -- Der Regierungsrat begrüsst die vom Eidgenössischen Volkswirt-schaftsdepartement unterbreiteten flankierenden Massnahmen zur Einführung des freien Personenverkehrs im Rahmen der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU. Er kritisiert jedoch die vorgesehene Ausgestaltung dieser Massnahmen.

Der freie Personenverkehr bildet ein äusserst wichtiges Element der bilateralen Verhandlungen der Schweiz mit der EU. Er erlaubt nicht nur ausländischen Staatsangehörigen aus dem EU-Raum in der Schweiz zu wohnen und zu arbeiten, sondern ermöglicht umgekehrt das Wohnen und Arbeiten auch den Schweizerinnen und Schweizern in der EU. Der Regierungsrat befürwortet grundsätzlich die flankierenden Massnahmen zur Einführung des freien Personenverkehrs im Rahmen der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU. In seiner Vernehmlassungsantwort weist er darauf hin, dass der Kanton Basel-Stadt - verglichen mit den meisten andern Kantonen - die absehbaren unerwünschten Folgen der Personenfreizügigkeit stark überproportional zu tragen hat. Zwischen den umliegenden Staaten und der Schweiz besteht ein beträchtliches Gefälle bei den Lebenshaltungskosten einerseits und den Löhnen andererseits. Der Anpassungsprozess kann und soll nicht verhindert werden. Damit er jedoch sozial abgefedert werden kann, fordert der Regierungsrat den Bundesrat auf, die Massnahmen (erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen, die Möglichkeit, in Normalarbeitsverträgen verbindliche Mindestlöhne festzusetzen, sowie um ein Entsendungsgesetz) so auszugestalten, dass sie wirksamer genutzt werden können.

Nach Meinung des Regierungsrats sind im Vorschlag des Bundes die Hürden, welche ein Handeln des Kantons ermöglichen würden, bei allen Massnahmen sehr hoch. Die Kontrollmöglichkeiten und die Möglichkeit, Verstösse mit Sanktionen zu ahnden, sind ungenügend.

Der Regierungsrat verlangt deshalb, dass die Massnahmen griffiger ausgestaltet und innerhalb eines vernünftigen Zeitrahmens durchsetzbar werden. Dies liegt im Interesse der ansässigen Bevölkerung (vor allem der Erwerbstätigen im Niedriglohnbereich) sowie der Arbeitgebenden, die sich einer unfairen Konkurrenz ausgesetzt sehen, wenn diese in der Schweiz keine existenzsichernden Löhne bezahlt.

Weitere Auskünfte

Hansjürg Dolder Tel. 267 87 50 Co-Leiter KIGA Marie-Thérèse Kuhn Tel. 267 87 78 Co-Leiterin KIGA