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Der Schiessstand Riehen soll ins Eigentum der Gemeinde Riehen übergehen

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat den Kaufvertrag zur Übertragung der Parzellen des Schiessstandes Riehen auf die Einwohnergemeinde Riehen genehmigt. Der Kaufvertrag sieht einen Kaufpreis von 750'000 Franken für Land und Anlagen vor. Der Kanton Basel-Stadt soll sich mit maximal 150'000 Franken an der Entsorgung der Altlasten beteiligen. Die Gemeinde Riehen hat den Kaufvertrag gutgeheissen.

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, den Kaufvertrag zur Übertragung der Parzellen des Schiessstandes Riehen auf die Einwohnergemeinde Riehen zu genehmigen. Der Regierungsrat und die Gemeinde haben den Kaufvertrag gutgeheissen.

Durch die Eigentumsübertragung soll die Gemeinde in die Lage versetzt werden, den Schiessstand zu übernehmen, zu sanieren und zu betreiben. Es handelt sich um eine typische Gemeindeaufgabe, die aufgrund eines mit Riehen vor hundert Jahren abgeschlossenen Vertrages aber bis heute vom Kanton wahrgenommen wurde.

Der Kaufpreis für Land und Anlagen beträgt 750'000 Franken. Die Gemeinde ist verpflichtet, den Stand sowohl in lärmtechnischer Hinsicht als auch bezüglich Schwermetallbelastungen zu sanieren. Das lärmtechnische Sanierungskonzept, das auch eine Reduktion der Schiesszeiten um etwa 50 Prozent beinhaltet, ermöglicht eine markante Reduktion der Lärmbelastung bei bestehenden Gebäuden in nicht erschlossenen Bauzonen. In einem Teil des nicht erschlossenen Baugebiets "Mittelfeld" werden die Vorgaben der Lärmempfindlichkeitsstufe II allerdings nicht erreicht.

An den Kosten der Entsorgung der Altlasten (rund 370'000 Franken) beteiligt sich der Kanton bis zum Maximalbetrag von 150'000 Franken. Dieser Betrag entspricht annähernd den Kosten, die dem Kanton selbst entstanden wären, hätte er den Stand geschlossen.

Die Gemeinde wird den Stand an die IG Schützen Riehen im Baurecht abgeben. Neben den Kosten der Altlastenentsorgung leistet die Gemeinde an die baulichen Sanierungsmassnahmen einen festen Beitrag von 1 Million Franken. Der Rest ist Sache der Vereine. Unabhängig davon bleiben die vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen der Einwohnergemeinde Riehen zur Sanierung und zum Betrieb des Schiessstandes bestehen.

In Riehen hat der Einwohnerrat in seiner Sitzung vom 28. Oktober 1998 alle entsprechenden Beschlüsse gefasst und die erforderlichen Kredite bewilligt. Die Referendumsfrist ist am 11. Februar 1999 unbenützt abgelaufen und der Einwohnerratsbeschluss vom Gemeinderat in Kraft und Wirksamkeit erklärt worden.

Mit der Zustimmung des Grossen Rates werden die Schiessvereine definitiv in die Lage versetzt, die Sanierung des Schiessstandes ohne weiteren Verzug an die Hand zu nehmen.

Weitere Auskünfte

Dr. Werner Strösslin Tel. 267 99 15 Vorsteher Zentralstelle für staatlichen Liegenschaftsverkehr Finanzdepartement Christian Heckendorn Tel. 646 82 50 Stv. Abteilungsleiter Hochbau Gemeindeverwaltung Riehen