Die Bezahlung von Kinderzulagen ins Ausland wirkt bereits im Herkunftsland vorbeugend gegen Auswanderung
MedienmitteilungRegierungsrat
Anzugsbeantwortung Eleonore Schaub SD -- Der Regierungsrat ist der Ansicht dass Kinderzulagen die Arbeitnehmenden für ihre im Ausland lebenden Kinder bezahlt werden nicht der Kaufkraft in dem betreffenden Land angepasst werden sollen. Dies könnte zwar Einsparungen ermöglichen doch würde eine solche Neuregelung auch Anreiz für eine verstärkte Immigration in die Schweiz bieten. Die damit verbundenen administrativen Massnahmen wären bei Arbeitgebern und Ausgleichskassen sehr gross.
Schweizerische Kinderzulagen sind, berücksichtigt man ihre Kaufkraft im Ausland, wesentlich höher, wenn die Kinder in Ländern mit tiefem Preis- und Lohnniveau leben. Die Kantone Aargau, Bern, Luzern und St. Gallen haben aus diesem Grund die Kinderzulagen der Kaufkraft angepasst. Die kantonalen Versicherungsgerichte haben die neue Praxis in mehreren Fällen bestätigt.
Nach Meinung des Regierungsrates sind Kinderzulagen, die nicht der Kaufkraft angepasst sind, ein geeignetes Mittel, die Integration von Kindern in ihrer Heimat zu fördern und ihnen bessere Zukunftschancen zu geben. Diese vermindern während der Ausbildung dieser Kinder oder später den Wunsch nach Emigration. Die bisherigen vollen Kinderzulagen tragen dazu bei, dass sich die Situation in der Heimat spürbar verbessert, und damit weniger Menschen ihr Land verlassen. Mit seiner Überzeugung verfolgt der Regierungsrat eine Politik, die zunehmend als wirkungsvoller Weg gegen weltweite Migration und die damit verbundenen Risiken der Entwurzelung erkannt wird.
Die administrativen Folgen einer Neuregelung, die Orientierung der Arbeitgebenden, die Anpassung der Merkblätter und Formulare, die Einholung der notwendigen Angaben für laufende Fälle usw. würden bei Arbeitgebenden und Ausgleichskassen anfallen. Der finanzielle Aufwand ist abhängig von der technischen Ausstattung und Grösse des Betriebs.
Pro Jahr könnten durch eine Anpassung der Kinderzulage an die Kaufkraft zwar 1 bis 1,5 Millionen Franken eingespart werden. Die Massnahme könnte jedoch in anderen Bereichen gerade gegenteilige Auswirkungen haben. Kinder können heute nämlich dank grosszügiger Kinderzulagen in ihrer Heimat schulisch und beruflich angemessen gefördert werden. Diese Chance würde ihnen mit gekürzten Kinderzulagen genommen. So entstünde ein zusätzlicher Anreiz, einzelne Kinder und ganze Familien im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz zu holen.
Die Sicherung des Lebensunterhaltes ist ein Kriterium für die Bewilligung des Familiennachzugs. Deshalb wären von einer solchen Neuregelung der Kinderzulagen die Sozialkosten nicht direkt betroffen. Es müssten jedoch Schul- und Ausbildungsplätze geschaffen und die medizinische Versorgung gesichert werden. Würden nur schon 10 Prozent der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der Möglichkeit des Familiennachzugs Gebrauch machen, würden die eingesparten Mittel in anderen Bereichen bereits wieder aufgebraucht.