Die Sicherung weitverbreiteter sozialer Risiken muss gesamtschweizerisch angegangen werden
MedienmitteilungRegierungsrat
Anzugsbeantwortung Rita Schiavi Schäppi GP/BastA und Dr. Hansjörg Wirz DSP -- Der Regierungsrat sieht sowohl bezüglich einer bedarfsgerechten Regelung der Kinderzulagen als auch einer obligatorischen Lohnausfallversicherung für den Krankheitsfall Handlungsbedarf. Die in zwei parlamentarischen Vorstössen angeregten Massnahmen sind jedoch nur gesamtschweizerisch zu realisieren.
Kinder zu haben ist mit einem erhöhten Armutsrisiko verbunden, denn die Löhne können nicht automatisch die Bedürfnisse einer ganzen Familie abdecken. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass in etwa kostendeckende, nach Kinderzahl abgestufte und – wie Ergänzungsleistungen – an den effektiven Bedarf gekoppelte Zulagen wesentlichen sozialen und materiellen Problemen vorbeugen könnten. Auch andere soziale Leistungen, allen voran die Fürsorge, könnten mit solchen Zulagen erheblich entlastet werden. Mit dem System der heutigen Kinderzulagen können diese Ziele jedoch nicht erreicht werden.
Ein anderes Armutsrisiko besteht da, wo infolge einer längeren Krankheit oder Schwangerschaft die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers endet. Denn zurzeit besteht keine obligatorische Lohnausfallversicherung im Krankheitsfall, wie sie im gesamten Unfallversicherungsbereich, im Rahmen von Gesamtarbeitsverträgen und auch auf freiwilliger Basis, bereits bestehen. Im Falle der Mutterschaft steht eine solche Versicherung mit der Volksabstimmung vom 13. Juni 1999 wohl unmittelbar bevor.
Der Regierungsrat ist der Meinung, dass die Sicherung weitverbreiteter sozialer Risiken Sache der Sozialversicherungen auf Bundesebene ist. Dies trifft sowohl auf die bedarfsgerechte Regelung der Kinderzulagen wie auch auf die obligatorische Lohnausfallversicherung für den Krankheitsfall zu. Werden jedoch neue Sozialleistungen nur in einem einzelnen Kanton eingeführt, besteht die Gefahr von Ab- und Zuwanderungsbewegungen, die sich für den Kanton nachteilig auswirken könnten.
Der Regierungsrat weist weiter darauf hin, dass mit der öffentlichen Fürsorge auf Kantonsebene bereits ein Instrument besteht, das auch bei den genannten Risiken gezielte individuelle Hilfe bietet. Der Angst, dass die Fürsorge diskriminierend wirke und deshalb hohe Zugangsschwellen aufweise, darf nicht begegnet werden, indem zusätzliche, vorgelagerte Sicherungssysteme geschaffen werden. Vielmehr gilt es, die Fürsorge als moderne und offene Institution der Hilfe bei unterschiedlichsten Notlagen zu gestalten.