Faire Kriterien bei kantonalen Energiesparaktionen
MedienmitteilungRegierungsrat
Anzugsbeantwortung René Brigger SP -- Die Ziele der sieben durchgeführten Energiesparaktionen konnten durchwegs erreicht wurden. Dies hält der Regierungsrat in der Beantwortung eines parlamentarischen Vorstosses fest. Sowohl bezüglich der erzielten Energieeinsparung als auch der Beschäftigungswirksamkeit für das lokale Gewerbe waren die Aktionen ein grosser Erfolg. Nur dank dem Prinzip "s’het solang’s het" konnten die Bauherrschaften dazu bewegt werden notwendige Sanierungen vorzuziehen und damit Energie zu sparen und dem Gewerbe zu zusätzlichen Aufträgen in einer schwierigen Zeit zu verhelfen.
Das Amt für Umwelt und Energie hat seit 1996 insgesamt 7 Energiesparaktionen im Kanton Basel-Stadt durchgeführt. Neben den im Energiegesetz vorgesehenen Fördermassnahmen wurden durch zeitlich und finanziell beschränkte Aktionen (s’het solang’s het) Bauherrschaften dazu animiert, allfällig geplante notwendige Sanierungsmassnahmen vorzuziehen und damit einen Beitrag zur Verminderung des Energieverbrauchs zu leisten, gleichzeitig aber auch zum richtigen Zeitpunkt für Beschäftigung im lokalen Gewerbe zu sorgen. Aus diesen Gründen wurde die Form der "Aktion" gewählt und nicht - wie im parlamentarischen Vorstoss angeregt - wie bei einem Wettbewerb die einzelnen Projekte untereinander verglichen und die besten ausgezeichnet. Wer die technischen Kriterien der Aktion erfüllte, war teilnahmeberechtigt. Diese technischen Kriterien wurden je nach Aktion abgestuft mit unterschiedlichen Beitragssätzen belohnt.
Gemäss Energiegesetz werden die Förderbeiträge in Abhängigkeit der Energieeinsparung sowie der Wirtschaftlichkeit der Massnahmen gewährt. Dazu kam bei diesen Aktionen das Argument der Arbeitsplatzwirksamkeit des lokalen Gewerbes. Diese Teilnahmekriterien waren in den Antragsformularen zur Teilnahme an den Energiesparaktionen klar aufgeführt.
Der im parlamentarischen Vorstoss gewünschte flexible Kreditrahmen sowie eine feinere Abstufung der Beiträge nach der Energiespareffizienz ist durch die Förderbeiträge gemäss Energiegesetz des Kantons Basel-Stadt abgedeckt.