Gestaltung der Basler Alterspolitik - Ergebnisse aus dem Vernehmlassungsverfahren des Sanitätsdepartements
MedienmitteilungRegierungsrat
Das bestehende Angebot der Altershilfe in Basel-Stadt entspricht weitgehend den Bedürfnissen der Bevölkerung und weist einen guten Standard auf. Zu diesem erfreulichen Ergebnis kommt das vom Sanitätsdepartement durchgeführte Vernehmlassungsverfahren zur Gestaltung der kantonalen Alterspolitik. Unterschiedliche Reaktionen haben in der Vernehmlassung die Vorschläge für Systemverbesserungen im Pflegeheimbereich ausgelöst. Obwohl ein grundsätzlicher Handlungsbedarf nicht in Frage gestellt wird haben nicht alle Vorschläge einhellige Zustimmung gefunden.
Im Frühling dieses Jahres hat das Sanitätsdepartement im Hinblick auf die Gestaltung der künftigen Alterspolitik im Kanton Basel-Stadt zwei Berichte in die Vernehmlassung gegeben. Der Regierungsrat hat in seiner heutigen Sitzung die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und das Sanitätsdepartement beauftragt, für den Pflegeheimbereich in den nächsten Monaten ein abgestimmtes Gesamtpaket von realisierbaren Systemverbesserungen auszuarbeiten und ihm erneut vorzulegen.
Grundlagenbericht zur Gestaltung der Alterspolitik
Der Grundlagenbericht betreffend die Gestaltung der Alterspolitik hat eine positive Aufnahme gefunden. Knapp vierzig eingereichte Stellungnahmen bestätigen weitgehend die Einschätzung der beauftragten Fachkommission, wonach sich das Leistungsangebot der Altershilfe in den letzten Jahren angemessen entwickelt hat und derzeit insgesamt einen hohen Standard aufweist. Anregungen aus der Vernehmlassung - zum Beispiel die Schaffung zusätzlicher Pflegewohngruppen oder die Verbreiterung des Angebots für demente und psychisch kranke Betagte - sollen ebenso in die Überlegungen zur weiteren Optimierung der Altershilfe einfliessen wie die Empfehlungen der Fachkommission selbst.
Systemverbesserungen im Pflegeheimbereich
Zu den Vorschlägen des Sanitätsdepartements für Systemverbesserungen und Systemänderungen im Pflegeheimbereich liegt ein breites Meinungsspektrum vor. Sehr deutlich zum Ausdruck kommt der Anspruch, dass der Kanton auch in Zukunft eine wichtige Rolle im Pflegeheimbereich einnehmen soll. Allerdings gehen die Meinungen recht weit auseinander, wo die Grenze zu ziehen sei zwischen staatlichen und privaten Aufgaben. Immerhin besteht Einigkeit darüber, dass der Kanton zumindest für die Konzeption und Kontrolle eines standardisierten, qualitativ hochstehenden Grundangebots zuständig sein soll; das spricht für eine Aufhebung der Unterscheidung in Heime, die dem VAP (Verband gemeinnütziger Alters- und Pflegeheime) angeschlossen sind, und den sogenannten Nichtvertragsheimen. Parallel dazu wird vom Kanton aber auch die Garantie dafür erwartet, dass sich alle pflegebedürftigen Betagten einen Heimplatz leisten können, und dass genügend Plätze vorhanden sind.
Ein Teil der Vernehmlassungsvoten erwartet vom Kanton, dass er weiterhin für finanzielle Rahmenbedingungen sorgt, die den Pflegeheimen bei wirtschaftlicher Betriebsführung langfristig die Existenz sichern. Teilweise auf Skepsis stösst hingegen die Ueberlegung des Sanitätsdepartements, wonach die Pflegeheime neben dem Grundangebot vermehrt Zusatzleistungen für Selbstzahler anbieten können, um sich ein eigenes Profil zu geben und den Wettbewerb untereinander zu beleben.
Neuausrichtung im Pflegeheimbereich
Hinsichtlich Neuausrichtung im Pflegeheimbereich werden die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens bei der nun bevorstehenden Konzeptarbeit soweit als möglich berücksichtigt. Erfreulicherweise haben verschiedene beteiligte Stellen und Verbände ihre aktive Mitarbeit am Projekt bereits zugesagt.
Für die weiteren Arbeiten bleiben die folgenden zwei Grundprinzipien wegweisend: Einerseits besteht die Absicht, mittelfristig marktgerechtere, heim-individuelle Tarife einzuführen. Diese sollen auf der Basis eines vom Kanton vorab definierten, verbindlichen Grundangebots mit Mindestqualitätsstandards zwischen dem Kanton und den Leistungserbringern vereinbart werden. Zweitens sind die Kriterien zur Gewährung von Beiträgen der öffentlichen Hand an die einzelnen Betagten so zu verfeinern, dass unnötige Pflegeheim- oder Spitaleintritte vermieden werden können. Diese verstärkte Steuerung setzt die Einführung eines verbesserten Instruments zur Bedarfsabklärung und eines Case-Managements voraus.
Mit der Umsetzung dieser beiden Grundprinzipien verbunden ist das Ueberdenken der Rolle des Kantons im Bereich der Betagtenpflege und -betreu-ung. Der Kanton wird sich in Zukunft noch stärker dem einzelnen betagten Menschen gegenüber verpflichten und weniger den Institutionen. Dies bedeutet, dass er den unterstützungsbedürftigen Betagten die Finanzierung der Leistungen eines hochstehenden Grundangebots garantiert, dass darüber hinausgehende Leistungen aber in der unternehmerischen Verantwortung der Pflegeheime liegen.