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Gleiches Schulgeld für Private wie für Kantone

Medienmitteilung

Regierungsrat

Die Schulgelder für ausserkantonale Schülerinnen und Schüler die von den Wohnsitzkantonen nicht gemäss Regionalem Schulabkommen Nordwestschweiz übernommen werden werden angehoben. Private müssen damit künftig für den ausserkantonalen Schulbesuch die gleichen Ansätze bezahlen wie die Kantone.

Der Kanton Basel-Stadt erhebt für den Besuch seiner öffentlichen Schulen durch Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz ausserhalb des Kantonsgebietes ein Schulgeld. Wenn der Wohnkanton die Kosten übernimmt, gelten in der Nordwestschweiz die Beitragssätze gemäss dem Regionalen Schulabkommen. Mit dessen Totalrevision per 1. August 1999 soll eine Annäherung an die Vollkosten der Schulgeldbeiträge erreicht werden.

Auf das Schuljahr 1999/2000 werden die Tarife in der Schulgeldverordnung, die für Privatpersonen massgebend sind, den höheren Beitragssätzen des Schulabkommens gleichgestellt. Die Schulgeldbeiträge von Privaten wurden letztmals 1994 angepasst; sie weichen heute von jenen des Regionalen Schulabkommens in erheblichem Mass nach unten ab.

Weitere Auskünfte

Ueli Keller Tel. 267 62 93 Ressortleiter Schulen a.i. Erziehungsdepartement