Initiative zur Reduktion der Steuerunterschiede im Kanton Basel-Stadt
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat den Stimmberechtigten die Initiative zur Reduktion der Steuerunterschiede mit der Empfehlung auf Verwerfung zur Abstimmung vorzulegen. Als Alternative zur Initiative schlägt der Regierungsrat vor die Primar- und Orientierungsschule in Riehen und Bettingen an die Landgemeinden zu übertragen. Die dadurch bedingten kommunalen Steuererhöhungen sollen nicht zu einer Steigerung der kantonalen Fiskalquote führen. Vielmehr sollen die derart erreichbaren Minderausgaben für den Kanton mittels einer Reduktion der kantonalen Einkommenssteuer an die im Kanton Steuerpflichtigen zurückgegeben werden. Dieses Paket soll allerdings nur dann in Kraft treten wenn die Steuerinitiative abgelehnt wird.
Die Initiative zur Reduktion der Steuerunterschiede im Kanton Basel-Stadt wurde im Herbst 1995 eingereicht. Aufgrund der deutlich höheren Steuerbelastung in der Stadt Basel im Vergleich zu Riehen und Bettingen verlangt die Initiative, dass die Steuerdifferenz auf Einkommens- und Grundstückgewinnsteuern im Kanton in der Gesamtsumme maximal 5 Prozent betragen darf.
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, den Stimmberechtigten die Initiative mit der Empfehlung auf Verwerfung zur Abstimmung vorzulegen. Er kann zwar eine Verringerung der heute bestehenden Unterschiede in der Besteuerung innerhalb des Kantons akzeptieren, nicht aber in dem von der Initiative geforderten Ausmass. Eine weitgehende Annäherung der Steuerbelastung an das Niveau der Stadt Basel hätte für die Landgemeinden - und damit letztlich für den Kanton Basel-Stadt - den Verlust ihrer Position im Steuerwettbewerb um gute Steuerzahlerinnen und -zahler gegenüber Gemeinden der umliegenden Kantone zur Folge. Dies würde auch für den Kanton zu verringerten Einnahmen führen. Eine Erreichung des Zieles der Initiative ausschliesslich mittels einer Reduktion der kantonalen Steuer wäre mit sehr hohen Einnahmeverlusten für den Kanton verbunden, die sich dieser zur Zeit nicht leisten kann.
Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat eine Alternative, die sich aus zwei Elementen zusammensetzt:
- die Übertragung der Primar- und der Orientierungsschule in Riehen und Bettingen an die beiden Landgemeinden
- Die sich beim Kanton durch die Schulübertragung an die Landgemeinden ergebende Entlastung der kantonalen Finanzen soll mittels Reduktion des Einkommenssteuertarifes den Kantonssteuerpflichtigen zurückgegeben werden. Damit soll die Fiskalquote im Kanton insgesamt nicht verändert werden.
Die Übernahme der Primar- und Orientierungsschule durch die Landgemeinden hätte bei diesen eine substantielle Erhöhung der Gemeindesteuer zur Folge. Dadurch würde die Differenz in der Steuerbelastung im Kanton Basel-Stadt merklich verringert. Dieses Vorgehen entspricht der langjährigen Politik des Regierungsrates, den Landgemeinden geeignete Aufgaben (Gemeindespital, Kindergärten usw.) zu übertragen. Die Landgemeinden würden weiterhin einigermassen mit den stadtnahen Baselbieter Gemeinden im Steuerwettbewerb bestehen können, da bei gleichem Ausgabenverhalten die Steuerbelastung in Riehen auf etwa 90 Prozent, in Bettingen auf etwa 92 Prozent ansteigen würde.
Die Übertragung der Primar- und Orientierungsschule an die Landgemeinden würde den Kanton netto (bei gleichzeitigem Wegfall des heutigen Finanzausgleichs) um rund 13 Millionen Franken entlasten. Da auf eine Erhöhung der Fiskalquote im Kanton insgesamt verzichtet werden soll, gestattet dies dem Kanton, seine heute im Vergleich mit seinem Umland hohe Steuerbelastung durch eine Reduktion der kantonalen Einkommenssteuer um 1,2 Prozent zu senken.
Die Landgemeinden sollen neu für die Organisation und den Betrieb der Primar- und Orientierungsschule zuständig sein. Dies soll u.a. die Verantwortung für die Schulleitung, das Schulpersonal und die Bereitstellung der Schulanlagen umfassen. Zudem sollen sie die direkte Aufsicht über diese Schulen wahrnehmen. Weiterhin kantonal geregelt bliebe hingegen der Rahmen des Schulwesens (Schulsystem, Lehrpläne, Fächerkanon, Klassengrössen etc.). Das Erziehungsdepartement soll die Oberaufsicht über alle Schulen im Kanton beibehalten.
Die Übertragung der Primar- und Orientierungsschule an die Landgemeinden bedingt eine Anpassung der Kantonsverfassung und des Schulgesetzes, denn für die Übertragung der Schulen müssen verfassungsrechtliche und gesetzliche Grundlagen geschaffen werden. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, den Stimmberechtigten die Verfassungsänderung gleichzeitig mit der Abstimmung zur Initiative mit der Empfehlung auf Annahme vorzulegen. Die Änderung des Schulgesetzes und des Gesetzes über die direkten Steuern (aufgrund der vorgeschlagenen Reduktion des Einkommenssteuertarifes) unterstehen hingegen dem fakultativen Referendum. Der Regierungsrat will die Annahme der Verfassungsänderung und die Änderung des Gesetzes über die direkten Steuern mit dem Vorbehalt verknüpfen, dass sie nur dann rechtskräftig werden, wenn die Stimmberechtigten die Initiative zur Reduktion der Steuerunterschiede im Kanton Basel-Stadt ablehnen.