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Keine Anbindung von Subventionsempfängern an staatliche Strukturen

Medienmitteilung

Regierungsrat

Anzugsbeantwortung Max Pusterla FDP -- Der Regierungsrat legt grossen Wert darauf dass alle subventionierten Institutionen ihre Aufgaben möglichst eigenständig und selbstverantwortlich erfüllen. Die Subventionsempfängerinnen und -empfänger sollen autonom bleiben und nicht an staatliche Strukturen gebunden werden; sie sollen ihre Geschäfte im Rahmen allfälliger Leistungsaufträge unabhängig führen und ihre Ziele grundsätzlich selbständig festlegen können.

Zwischen staatlichen und nicht-staatlichen – aber vom Kanton subventionierten – Institutionen im Sozial- und Pflegebereich kann eine gewisse finanzielle Ungleichstellung bestehen, muss aber nicht. Dies nimmt der Regierungsrat bewusst in Kauf.

Der Regierungsrat anerkennt ausdrücklich, dass die gemeinnützigen Institutionen im Gegensatz zu staatlichen Institutionen einen Teil ihrer Aufgaben durch Eigenleistungen finanzieren. Die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer verdienen denn auch grosse Anerkennung. Andererseits ist das Erbringen angemessener Eigenleistungen auch eine der Voraussetzungen, damit überhaupt eine Subvention gewährt werden kann.

In seiner Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss macht der Regierungsrat deutlich, dass es nicht im Sinne des Kantons sein kann, die Löhne der im Sozial- und Pflegebereich tätigen privaten Institutionen wieder an die Staatslöhne anzukoppeln. Dies würde einerseits eine Wiedereinführung unerwünschter Automatismen bedeuten und andererseits würde sich daraus eine Ungleichstellung der subventionierten Institutionen untereinander ergeben. Schliesslich soll die Autonomie und private Initiative dieser Institutionen auch im Lohnbereich nicht geschmälert werden.

Bei Verhandlungen zur Erneuerung von Subventionsverträgen wurde bereits bisher versucht, dem Einzelfall gerecht zu werden und institutionsspezifische Faktoren wenn immer möglich zu berücksichtigen. In Ausnahmefällen wurden dabei auch einem ausgewiesenen Nachholbedarf bei der Lohnentwicklung Rechnung getragen. Auf jeden Fall sollen mit allen Institutionen faire und beidseitig akzeptable Regelungen vereinbart werden.

Weitere Auskünfte

Dr. Felix Escher Tel. 267 95 60 Departementssekretär Finanzdepartement