Lernberichte an der Orientierungsschule
MedienmitteilungRegierungsrat
Die Abgabe der Lernberichte an die Schülerinnen und Schüler der Orientierungsschule (OS) wird in der Lernbeurteilungsverordnung festgelegt. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Ergänzung des Erlasses beschlossen.
Die Abgabe der Lernberichte war im Mai 1998 auf dringlichen Wunsch von Eltern angeordnet worden, ohne die Regierungsratsverordnung diesbezüglich zu ändern.
Im Rahmen der jetzt abgeänderten Verordnung wird folgende Übergangslösung möglich:
- Die Lernberichte werden den Schülerinnen und Schülern der OS zur persönlichen Verfügung - jedoch nicht an Dritte! - abgegeben.
- Die Schülerinnen und Schüler der dritten OS-Klassen erhalten zum Abschluss der OS ein Dokument, das ihnen den Schulbesuch bestätigt und sich z.B. auch für spätere Lehrstellenbewerbungen eignet.
Im Zuge der Umsetzung der Empfehlungen der Evaluation an der OS beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe mit der grundsätzlichen Überarbeitung der Lernbeurteilungsverordnung. Erste Ergebnisse werden im Herbst 99 vorliegen und frühestens auf Schuljahr 2000/01 zu dringend notwendigen Korrekturen führen. Die Frage der Abgabe der Lernberichte ist dabei kein unwesentliches Detail.