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Mitbestimmungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche

Medienmitteilung

Regierungsrat

Anzugsbeantwortung Doris Gysin SP -- Der Regierungsrat hält die Schaffung einer Stelle einer oder eines Jugendbeauftragten nicht für angebracht. Es sollen andere Formen geprüft werden wie Kindern und Jugendlichen verstärkt die Teilhabe an gesellschaftlichen und politischen Prozessen ermöglicht werden kann.

Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass staatliches Handeln bei allen Entscheidungen die Interessen und Bedürfnisse junger Menschen berücksichtigen muss. Dies ist auch in den "Jugendpolitischen Leitzielen" der Kommission für Jugendfragen festgehalten. Die Stelle einer oder eines Kinder- und Jugendbeauftragten zu schaffen, wie es der parlamentarische Vorstoss fordert, hält der Regierungsrat nicht für notwendig.

Zweckmässiger ist es, dass die von einer oder einem Jugendbeauftragten zu erfüllenden Aufgaben im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit von der Abteilung Jugend, Familie und Prävention (AJFP) des Justizdepartements und im Bereich der schulgebundenen Kinder- und Jugendarbeit von der Abteilung Schule und Freizeit im Erziehungsdepartement wahrgenommen werden. Denn gerade Fragen der Förderung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen sind in einen interdisziplinären und gesellschaftspolitischen Zusammenhang zu stellen, um Einseitigkeiten zu verhindern.

Die AJFP wurde beauftragt, prozesshaft angelegte Formen der Förderung der Partizipation zu prüfen und Vorschläge für die Realisierung von Partizipationsmodellen zu unterbreiten. Dabei sollen auch die kinder- und jugendrelevanten Ergebnisse der WERKSTADT BASEL berücksichtigt werden.

Weitere Auskünfte

Heinz Hermann Baumgarten Tel. 267 80 15 Beauftragter für Gesellschaftsfragen Justizdepartement Bruno Lötscher Tel. 267 80 35 Departementssekretär Justizdepartement