Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

N2 Nordtangente: Erste Entlastung für das Lokalstrassennetz im April 2000

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat einen Zwischenbericht des Baudepartementes über die Verkehrsführung nach Inbetriebnahme des Abschnittes 1 Grenze und über den Verzicht der Abluftzentrale Grenze sowie der Reinigung der Tunnelabluft zur Kenntnis genommen. Abluftzentrale und Reinigung der Tunnelluft sind unter anderem deshalb nicht mehr opportun weil die Abgasemmissionen der Fahrzeuge stark zurückgegangen sind.

Mit verschiedenen Beschlüssen - teilweise mit Auflagen - hatte der Regierungsrat in den vergangenen Jahren die abschnittsweise aufgelegten Ausführungsprojekte der Nordtangente genehmigt. Nun hat der Regierungsrat einen Zwischenbericht des Baudepartementes zur Kenntnis genommen, der über die Verkehrsführung nach Inbetriebnahme des Abschnittes Grenze und über den Verzicht der Abluftzentrale Grenze sowie der Reinigung der Tunnelabluft Auskunft gibt.

Verkehrsführung bei der Inbetriebnahme des Abschnittes 1 Grenze

Der Abschnitt Grenze wird im April 2000 mit einer Tunnelröhre in Betrieb genommen. Dabei wird der Verkehr zwischen der Landesgrenze und einem provisorischen Anschluss auf dem Vorplatz des Bahnhofes St. Johann durch die Südröhre des Nordtangententunnels Grossbasel geführt und an das Lokalstrassennetz beim Lothringerplatz angeschlossen. Der Tunnel wird von Anfang an im Gegenverkehr und für alle Fahrzeuge betrieben. Damit wird das Lokalstrassennetz im Bereich Flughafenstrasse, Luzernerring, Viadukt vollständig von entsprechendem Durchgangsverkehr entlastet.

Verzicht auf Abluftzentrale Grenze und auf Reinigung der Tunnelabluft

Die ursprünglich vom Regierungsrat verlangte Ergänzung des Ausführungsprojektes Grenze mit einer Lüftungszentrale wurde von der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Bundesamt für Strassen, zurückgewiesen. Dies mit der Begründung, dass sich seit der Auflage der ersten Tunnelabschnitte die Abgasemmissionen der Fahrzeuge derart stark reduziert haben, dass zur Einhaltung der Umweltschutzvorschriften, insbesondere der Luftreinhalteverordnung am Tunnelportal Grenze, auf eine Luftabsaugung und die dazugehörige Lüftungszentrale verzichtet und die entsprechenden Erstellungs- und Betriebskosten eingespart werden können.

Spezialisten des Baudepartementes bestätigen, dass die Emissionsfaktoren, die nach den international anerkannten Standards solchen Berechnungen zugrundeliegen, aufgrund der Fahrzeugentwicklung in den letzten Jahren tatsächlich massiv reduziert werden konnten.

Entsprechend kann auf eine Inbetriebnahme der bereits erstellten Entlüftungsanlagen "Wiese" des Horburg-Tunnels verzichtet werden. Diese Anlage wurde früher beantragt und vom Bund zu dieser Zeit noch genehmigt.

Die auf internationaler Ebene durchgeführten Untersuchungen zur Reinigung von Tunnelabluft erreichen trotz Versuchs- und Pilotanlagen kein akzeptables Kosten-/Nutzenverhältnis. Die Schwierigkeit liegt darin, dass die Verunreinigungen in viel zu geringen Konzentrationen, die Luftmengen aber ausserordentlich hoch sind. Mit der Abnahme der Abgasemissionen der Motorfahrzeuge hat sich die Situation zudem weiter entschärft. Auf die Reinigung der Tunnelabluft wird deshalb zumindest vorerst verzichtet.

Weitere Auskünfte

Hans-Jörg Schlegel Tel. 267 93 04 Tiefbauamt Baudepartement